(ots) - Klare Verbesserung
Es hat lange gedauert, bis in Niedersachsen ein schlüssiges
Konzept für die Hundehaltung entwickelt worden ist. Das begann 1999
mit dem später vom Bundesverwaltungsgericht kassierten Versuch,
vermeintlich besonders beißwütige Rassen aus dem Verkehr zu ziehen.
Danach folgte im zweiten Anlauf ein Regelwerk, das mit Auflagen
Schutz vor gefährlichen Tieren bieten sollte. Und nun gibt es einen
weiteren Ansatz mit eher präventiven Elementen wie Halterschulung,
umfassender Registrierung und vorsorglicher Haftpflicht.
Kein Zweifel: So mancher Hundebesitzer wird diesen
Maßnahmenkatalog als lästig empfinden, zumal er auch noch einiges an
Kosten verursacht. Allerdings gibt es dazu keine Alternative. Noch
immer kommt es zu oft verheerenden Beißattacken von Hunden, deren
Halter ihre Tiere unzureichend beherrschen oder sogar noch gezielt
scharfmachen. Für körperliche Beeinträchtigungen oder auch
Sachschäden können Opfer aber vielfach niemanden belangen, weil eine
Identifizierung nicht möglich ist oder die Halter mittellos sind.
Die Gesetzesnovelle bedeutet da unter dem Strich eine klare
Verbesserung. Es fragt sich aber in der Tat, ob es der Weisheit
letzter Schluss ist, nur von künftigen Tierbesitzern einen
"Hundeführerschein" zu verlangen. Auch vielen anderen Haltern könnte
ein wenig Nachhilfe im Umgang mit Vierbeinern wahrlich nicht schaden.
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