(ots) - Kleine Haustiere
Kommt jetzt der Luxusknast für Schwerverbrecher? Wer den
Kriterienkatalog der Justizminister überfliegt, kann sich darin
bestätigt fühlen: größere Zellen, Telefon- und Internetanschlüsse
und, ja, sogar die Möglichkeit, kleine Haustiere zu halten.
Wer jetzt aber reflexartig auf "die Politiker" eindrischt, der
verkennt den Ernst der Situation: Der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte in Straßburg wirft Deutschland Grundrechtsverstöße bei
der Sicherungsverwahrung vor. Der Gesetzgeber ist gezwungen zu
reagieren, weil Deutschland die Europäische Menschenrechtskonvention
unterzeichnet hat.
Der Kriterienkatalog der Minister soll verhindern, dass
Schwerverbrecher mit schlechter Prognose auf freien Fuß kommen. Das
allein ist das Ziel des Vorstoßes. Dass die Politiker dabei bereit
sind, den Vorwurf auszuhalten, Luxusgefängnisse zu schaffen, zeigt
nur, wie ernst sie ihr Anliegen nehmen. Gut so. Denn auch wenn es
Gründe gibt, über manches Urteil aus Straßburg, und insbesondere die
zur Sicherungsverwahrung, zu streiten, so muss sich Deutschland am
Ende doch an die Vorgaben halten.
Aus gutem Grund hat es die Europäische Menschenrechtskonvention
unterzeichnet. Wer diesmal unzufrieden ist mit dem Urteil der
Richter, der könnte beim nächsten Mal schon heilfroh sein.
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