(ots) - Nicht praxistauglich
Mit ihrem populistischen Vorstoß, Ärzte für überlange Wartezeiten
auf einen Termin zu bestrafen, tut sich die SPD keinen Gefallen. Es
bringt nichts, wenn ihr Gesundheitsexperte Karl Lauterbach und seine
Mitstreiter die gesetzlich Versicherten gegen privat Versicherte
ausspielen wollen und planen, die Verhältnisse einfach umzudrehen.
Der Gesetzentwurf schürt daher nur unnötiges Misstrauen gegenüber der
Berufsgruppe der Mediziner, die unter Generalverdacht gestellt wird.
Die Drohung mit einer saftigen Geldbuße oder einem Entzug der
Zulassung taugt nicht für die Praxis. Es lässt sich schließlich nur
schwer kontrollieren, wie Ärzte ihre Termine vergeben. Gleichzeitig
würde den Medizinern wegen des staatlichen Eingriffs noch mehr
Bürokratie aufgebürdet. Dadurch bliebe ihnen weniger Zeit für die
Patienten übrig. Aber schon jetzt müssen sich die Ärzte im Dickicht
der gesetzlichen Regelungen zurechtfinden.
Abgesehen davon behandeln viele Mediziner die Kassenpatienten
genauso wie die Privatpatienten. Eine Zwei-Klassen-Medizin kommt in
zahlreichen Praxen überhaupt nicht vor, sodass die SPD nur unnötig
Neid schürt. Bleibt die Befürchtung, Patienten bekämen wegen einer
verspäteten Behandlung bleibende Gesundheitsschäden. Das wäre
tatsächlich schlimm und unverantwortlich. Aber dagegen können sich
Versicherte schon jetzt mit den bestehenden rechtlichen Möglichkeiten
zur Wehr setzen.
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