(ots) - Gesetzlich krankenversicherte Patienten mussten im
Jahr 2010 rund 1,8 Mrd. Euro für ihre Arzneimittel auf Rezept
zuzahlen. Das waren genau 71 Mio. Euro mehr als 2009. Dies berechnete
der Deutsche Apothekerverband (DAV). In Deutschland sind alle
Apotheken verpflichtet, die Zuzahlungen von den Patienten
einzusammeln und an die Krankenkassen weiterzuleiten.
Seit mehreren Jahren geht der Trend der Zuzahlungen nach oben:
2007 waren es noch 1,626 Mrd. Euro, 2008 schon 1,674 Mrd. Euro. Von
2009 (1,696 Mrd. Euro) bis 2010 (1,767 Mrd. Euro) ist der Betrag
erneut angestiegen. Einer der Gründe für die Steigerung im vorigen
Jahr war eine Senkung vieler Festbeträge und
Zuzahlungsbefreiungsgrenzen durch die Gesetzliche Krankenversicherung
(GKV) zum 1. September 2010.
Im Durchschnitt mussten die GKV-Versicherten 2,40 Euro pro Packung
im Jahr 2010 zuzahlen. 2007, 2008 und 2009 waren es jeweils nur 2,30
Euro gewesen. Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln muss jeder
Patient 10 Prozent des Verkaufspreises zuzahlen. Mindestens sind es 5
Euro, höchstens 10 Euro. Der Zuzahlungsbetrag ist jedoch nie höher
als die tatsächlichen Kosten des Präparats.
Grundsätzlich gibt es vier Gründe, warum keine gesetzliche
Zuzahlung fällig sein kann:
1.Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
sind immer befreit.
2.Ist die Belastungsgrenze von 2 Prozent des Jahresbruttoeinkommens
(1 Prozent bei chronisch kranken Patienten) erreicht, können
Versicherte eine Befreiung beantragen.
3.Liegt der Preis eines Arzneimittels um 30 Prozent niedriger als
der Festbetrag, ist die Aufnahme in die Zuzahlungsbefreiungsliste
durch die GKV möglich.
4.Je nach Krankenkasse können Rabattarzneimittel zur Hälfte oder
komplett für die jeweiligen Versicherten dieser Krankenkasse von der
Zuzahlung befreit werden.
Eine Zuzahlungsbefreiungsliste und ein -rechner stehen unter
www.aponet.de
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie unter
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