(ots) - Der BVI Bundesverband Investment und
Asset Management setzt sich dafür ein, die Rahmenbedingungen der
Altersvorsorge zu optimieren. "In Deutschland ist ohne
Investmentfonds keine private oder betriebliche Altersvorsorge
denkbar", betonte BVI-Präsident Thomas Neiße im Rahmen der
Jahres-Pressekonferenz. Um den gewohnten Lebensstandard auch im
Rentenalter aufrecht zu erhalten, müssten die langfristigen
Renditechancen der Fondsanlage genutzt werden. BVI-Geschäftsführer
Thomas Richter mahnt ein Umdenken beim Verständnis von Anlagerisiken
an: "Wir müssen weg von einer Schein-Sicherheit", erläuterte Richter,
"denn die Sicherheit einer kurzfristigen Garantie bedeutet
langfristig die Sicherheit, ein angemessenes Versorgungsniveau zu
verfehlen."
Ein Element zur Stärkung der Altersvorsorge ist die Umstellung des
statischen Höchstförderbetrages in Höhe von 2.100 Euro pro Jahr auf
eine dynamische Maximalförderung in Höhe von vier Prozent der
Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. "Das wäre ein klares
Bekenntnis der Bundesregierung zur privaten Altersvorsorge und würde
langfristig den Staatshaushalt von Transferleistungen entlasten", so
Richter. Außerdem sollte die staatlich geförderte Riester-Rente auch
Selbstständigen zugänglich gemacht werden. Insbesondere
Selbstständigen mit niedrigem Einkommen, für die der Abschluss einer
Basisrente steuerlich nicht attraktiv ist, kann so der Aufbau einer
ergänzenden Alterssicherung ermöglicht werden.
In der betrieblichen Altersversorgung setzt sich der BVI dafür
ein, die AS-Investmentrente als fondsförmiges Pendant der
Direktversicherung ohne Versicherungsmantel zuzulassen. Dies würde
die Wahlfreiheit fördern und bislang unzureichend abgesicherten
Arbeitnehmergruppen, beispielsweise Belegschaften kleiner und
mittelständischer Betriebe, den Zugang zur betrieblichen
Altersversorgung besser ermöglichen. Die AS-Investmentrente bietet
ein optimiertes Ablaufmanagement durch eine Lebenszykluskomponente
und erfüllt alle Anforderungen des Betriebsrentengesetzes.
Mit Vorschlägen zur Zusammenlegung von bislang auf mehrere Länder
verstreute Pensionsvermögen setzt sich der BVI dafür ein, dass
Konzerne die Pensionsgelder ihrer Arbeitnehmer zentral in Deutschland
verwalten können. Hierzu müssen die gesetzlichen Voraussetzungen für
ein zentrales Pension-Vehikel geschaffen werden. Unter
Berücksichtigung aller Anforderungen an den Insolvenzschutz wäre dies
nicht nur im Interesse der Anleger, sondern auch im Interesse des
Finanzplatzes Deutschland, heißt es beim BVI.
Die Fondsbranche plädiert außerdem dafür, eindeutig auf Zwecke der
Altersvorsorge ausgerichtete Sparvorgänge gegenüber sonstigem Sparen
steuerlich zu privilegieren. "Langfristiges Sparen muss belohnt
werden", so Richter. Als sinnvoller und praktikabler Ansatz zur
Abgrenzung des Altersvorsorgesparens kann die etablierte
"12/60"-Regel herangezogen werden. Derzufolge wird der
Vermögenszuwachs nach einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren und
einer Entnahme nach dem 60. Lebensjahr zur Hälfte mit dem
persönlichen Einkommensteuersatz veranlagt. "Wir begrüßen die Pläne
der Unionsparteien, die private Altersvorsorge durch mehr Wettbewerb
attraktiver zu machen", so Richter.
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