(ots) - "Und es hat Zoom gemacht!" Bei nahezu jedem
vierten Deutschen hat es zwischen Kantine und Kopierer schon einmal
gefunkt. www.stepstone.de , eine der größten Online-Jobbörsen in
Deutschland, hat 1.300 Fach- und Führungskräfte gefragt, ob sie
jemals eine Beziehung mit einem Kollegen eingegangen sind. Das
Ergebnis: 23 Prozent der Kandidaten waren bereits im Kollegenkreis
liiert, beinahe jeder Zehnte (9 Prozent) hat deswegen sogar schon
einmal den Job gewechselt. Der Großteil der Befragten (77 Prozent)
hat seinen Partner jenseits seiner Arbeitsstelle kennengelernt.
"Beziehungen unter Kollegen sind grundsätzlich erlaubt. Denn das
Verbot einer Partnerschaft würde in das allgemeine
Persönlichkeitsrecht eingreifen", sagt Anne Krieger, Manager Human
Resources bei der StepStone Deutschland GmbH. Interne
Unternehmensrichtlinien, die Liebesbeziehungen untersagen, sind daher
rechtlich gesehen nichtig. Führt eine Beziehung allerdings zu
Spannungen innerhalb des Betriebes - zum Beispiel durch Bevorzugung
eines einzelnen Mitarbeiters -, darf der Arbeitgeber eingreifen.
Wünscht ein Mitarbeiter von sich aus einen Teamwechsel, so ergibt
sich aus der Beziehung allein kein Anspruch auf Versetzung. Wer mit
der neuen Situation nicht zurechtkommt, muss deshalb einen Jobwechsel
in Erwägung ziehen.
Die Liebe unter Kollegen ist in den meisten Unternehmen
mittlerweile zwar kein Tabu mehr, trotzdem sollten liierte
Mitarbeiter einige Regeln beachten. Zurückhaltung ist dabei das
oberste Gebot: Ein Flirt sollte erst dann publik gemacht werden, wenn
sich eine ernste Beziehung entwickelt. Grundsätzlich sollten keine
privaten E-Mails innerhalb der Firma verschickt werden und Paare
sollten auch Händchenhalten und Co. im Betrieb unterlassen.
Entwickelt sich eine Beziehung zwischen einem Mitarbeiter und dessen
Vorgesetztem, empfiehlt es sich, über eine Versetzung oder einen
Jobwechsel nachzudenken, um Interessenkonflikte zu vermeiden.
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