Verkauf war ordnungsgemäß / Anschuldigungen widerlegt
(firmenpresse) - Köln, 30. August 2007. Die Staatsanwaltschaft Köln hat ihre Ermittlungen im Zusammenhang mit dem 2004 erfolgten Verkauf der damaligen Duales System Deutschland AG (DSD) eingestellt. Anlass für die Untersuchung war eine Anfang Juni 2007 eingereichte anonyme Strafanzeige. Der Verfasser hatte darin den Vorwurf erhoben, im Jahr 2004 hätte der damalige Vorstand und Aufsichtsrat die DSD AG unter Wert verkauft und sich dadurch der Untreue schuldig gemacht.
Die DSD hatte der Staatsanwaltschaft umfangreiche Unterlagen zur Verfügung gestellt, aus denen hervorgeht, dass der Verkauf des Unternehmens mit großer Sorgfalt betrieben wurde. Durch den Verkauf wurde eine drohende Zerschlagung durch das Bundeskartellamt vermieden und die Existenz des Unternehmens als Ganzes gesichert. Gleichzeitig wurde damit die Voraussetzung für die erfolgreiche Öffnung des Marktes für Verpackungsrecycling geschaffen. Bei der Verkaufsempfehlung an die Aktionäre der DSD stützten sich die Gremien unter anderem auf umfassende und solide Wertgutachten von renommierten Instituten. Die Aktionäre erzielten eine 180-fache Wertsteigerung ihres Einsatzes.
Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens beweist, dass der Unternehmensverkauf ordnungsgemäß vorbereitet und durchgeführt wurde.
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Die Duales System Deutschland GmbH ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen. Kerngeschäft ist die Übernahme der Entsorgungs- und Recyclingverpflichtungen von Industrie und Handel, wie sie sich aus der Verpackungsverordnung von 1991 und ihrer novellierten Fassung von 2005 ergeben.
Zusätzlich bietet die Duales System Deutschland GmbH weitere Dienstleistungen für bestehende und potenzielle Neukunden in den Geschäftsfeldern Einwegpfand und Umsetzung des „Gesetzes über das Inverkehr bringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“, kurz ElektroG.
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