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Neue OZ: Kommentar zu Urteile / Familie

ID: 347213

(ots) - Vergaloppiert

Die Karlsruher Richter haben Klartext gesprochen. Ungewöhnlich
deutlich lesen die Verfassungshüter ihren Kollegen vom
Bundesgerichtshof die Leviten. Das ist berechtigt, weil die
Bundesrichter sich mit ihrer restriktiven Lesart des Unterhaltsrechts
für Geschiedene gründlich vergaloppiert haben. Die Justiz muss
Gesetze auslegen, darf die Vorschriften dabei aber nicht dreist
aushebeln, wie es der BGH tat. Wer Gesetze machen will, gehört auf
die Abgeordneten-, nicht auf die Richterbank.

Gewonnen hat mit dem Karlsruher Beschluss also zunächst der
Rechtsstaat. Als Sieger dürfen sich aber auch Tausende geschiedene
Ehepartner in Deutschland fühlen. Sie können in vielen Fällen vor
Gericht auf mehr Unterhalt pochen, nachdem die verfehlten
höchstrichterlichen Vorgaben des BGH Rechtsgeschichte sind.

Maßstab des Unterhalts ist fortan wieder - wie es im Gesetz steht
- der erreichte Lebensstandard zum Zeitpunkt einer Scheidung.
Heiratet der Ex-Partner später wieder, berühren seine neuen
Unterhaltspflichten den Anspruch des früheren Partners nicht.

Das kommt besonders jenen Frauen zugute, die nach einer Heirat für
die Familie ihren Beruf aufgegeben haben. Sie vertrauen darauf, dass
nach dem Ende einer langjährigen Ehe nicht der jähe soziale Absturz
folgt. Zu Recht, wie Karlsruhe gestern klargestellt hat.



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Datum: 11.02.2011 - 22:00 Uhr
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