(ots) - Nicht einmal jedes zweite Rabattarzneimittel ist
derzeit für Patienten zuzahlungsfrei oder -ermäßigt. Bei nur noch
49,5 Prozent der Medikamente, die an die Versicherten der jeweiligen
Krankenkasse abgegeben werden müssen, dürfen die Apotheker die
gesetzliche Zuzahlung komplett oder hälftig erlassen (Stand: 1.
Februar). Vor einem Monat waren es 53,1 Prozent, vor einem Jahr sogar
noch 59,2 Prozent. Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV)
aufmerksam.
Derzeit sind 26.000 von 53.000 Rabattarzneimitteln zuzahlungsfrei
oder -ermäßigt (Stand: 1. Februar). Dasselbe Arzneimittel kann je
nach Kasse des Versicherten unter einen Rabattvertrag fallen oder
nicht. Falls es rabattiert ist, kann es komplett zuzahlungspflichtig,
zur Hälfte zuzahlungsbefreit oder komplett zuzahlungsfrei sein - auch
je nach Krankenkasse.
Der Apotheker erkennt anhand seines Computerprogramms, ob ein
Präparat zuzahlungsfrei ist oder nicht. Bei Arzneimitteln auf Rezept
müssen Patienten 10 Prozent des Arzneimittelpreises zuzahlen.
Mindestens sind es 5 Euro, höchstens 10 Euro. Die Zuzahlung ist aber
immer begrenzt auf die tatsächlichen Kosten des Medikaments. Die
Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlungen für die
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) einzusammeln und an die
einzelnen Kassen weiterzuleiten.
Die gesetzlichen Zuzahlungen der Patienten für sämtliche
Arzneimittel beliefen sich im Jahr 2010 auf 1,8 Mrd. Euro zugunsten
der GKV - Tendenz seit Jahren steigend. 2010 dürften die Kassen
zusätzlich rund eine Milliarde Euro bei Arzneimitteln eingespart
haben - durch die Rabattverträge mit Pharmaherstellern, die in den
Apotheken mit hohem Aufwand umgesetzt werden. Allein in den ersten
drei Quartalen 2010 sparten die Kassen auf diese Weise 679 Mio. Euro
ein (Quelle: Bundesgesundheitsministerium).
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