(firmenpresse) -
Digitaler Tachograf: Aufzeichnungspflichten gelten auch für Mietfahrzeuge
Nürnberg (04.09.2007) - Folgenschwere Unfälle rücken sie immer wieder zurück in den Fokus der Öffentlichkeit: Die Gefahr der Übermüdung bei LKW- und Busfahrern im Stra-ßenverkehr. Oftmals sitzen sie zu lange - und pausenlos - hinter dem Steuer. Vom Sekun-denschlaf bis hin zur Unkonzentriertheit reichen die Folgen, die wiederum auch anderen Verkehrsteilnehmern zum Verhängnis werden können.
Der Gesetzgeber hat zum 01. Mai 2006 auf diese Gefahr reagiert und den Einsatz digitaler Tachografen zur nachvollziehbaren Erfassung von Lenkzeiten vorgeschrieben. Er löst sein analoges Pendant in Fahrzeugen mit mehr als neun Sitzen oder einem zulässigen Gesamt-gewicht von über 3,5 Tonnen ab und soll den Nachweis erbringen, ob die vorgeschriebe-nen Ruhezeiten von den Fahrern auch tatsächlich eingehalten werden.
Seit Inkrafttreten der neuen Fahrerpersonalverordnung sind die digitalen Fahrtenschreiber nun mehr auch serienmäßig an Bord entsprechender Fahrzeuge zu finden. Doch nicht nur beim eigenen Fuhrpark haben Unternehmen darauf zu achten, dass ihre Fahrer den Ta-chograf auch vorschriftsgemäß einsetzen. Auch bei der Anmietung eines Fahrzeuges bei einem Autovermieter greifen die gesetzlichen Bestimmungen. Darauf weist die CCUniRent System GmbH, der Markeninhaber der Autovermietmarke CCRaule, aus aktuellem Anlass hin.
"Noch immer kommt es vor, dass sich Unternehmen von dem Irrglauben leiten lassen, ihre Aufzeichnungs-, Download- und Archivierungspflichten würden bei der Anmietung von Fahrzeugen auf den Vermieter übergehen. Doch dem ist nicht so", erklärt Thomas Czwa-linna, Schulungstrainer für digitale Tachografen und Kooperationspartner der CCUniRent. "Unternehmen haben sicher zu stellen, dass Fahrer eine Fahrerkarte benutzen und zu Be-ginn und am Ende des Mietzeitraums eine Unternehmenskarte gesteckt wird. Zudem sind die Daten bei Fahrzeugabgabe zu downloaden und im Betrieb zu speichern. Der Vermie-ter selbst ist lediglich für die Funktionstüchtigkeit des Tachografen verantwortlich. Nur in wenigen begründeten Ausnahmefällen sichert der Vermieter die Daten eines gewerbli-chen Mieters.", so der Experte.
CCUniRent betreibt seit über einem Jahr erfolgreich Aufklärung bei den Unternehmens-kunden der CCRaule-Stationen. So informiert ein bei den Autovermietern ausliegender Leitfaden anmietende Unternehmen und ihre Fahrer über ihre jeweiligen Pflichten im Umgang mit dem digitalen Fahrtenschreiber. Denn auch die Fahrer haben einiges zu be-achten: Sie müssen für den Fall einer Kontrolle stets die Lenknachweise für die laufende Woche und die vergangenen 15 Tage mit sich führen.
"Die informative Unterstützung findet bei den CCRaule-Kunden großen Anklang. Immer-hin drohen bei Verstößen gegen die gesetzlichen Aufzeichnungspflichten zum Teil emp-findliche Bußgelder", zieht Susanne Wiegels, Marketingleiterin der CCUniRent System GmbH eine positive Bilanz über die Aufklärungskampagne.
Ãœber CCRaule/ CCUniRent System GmbH
Die CCUniRent System GmbH mit Sitz in Nürnberg ist einer der großen System-geber in der Branche der Autovermietunternehmen. Unter der Marke
"CCRaule" betreiben die CCUniRent-Systempartner in Deutschland rund 80 Vermietstationen. Etwa 1.000 Mitarbeiter sind unter dem Dach "CCRaule" tä-tig. Insgesamt sind 225 Systempartner an die CCUniRent System GmbH ange-schlossen - mit oder ohne Nutzungsrecht der Marke "CCRaule". Die CCUni-Rent-Systempartner platzieren jährlich gemeinsam ein Einkaufsvolumen von 12.000 Fahrzeugen bei deutschen Automobilherstellern und Fahrzeugimpor-teuren.
Die CCUniRent System GmbH beziffert den Vermietumsatz ihrer angeschlosse-nen Systempartner im Jahr 2006 auf ca. 140 Millionen Euro. Damit zählt die CCUniRent System GmbH zu den großen nationalen Netzwerken für mittel-ständische Autovermietunternehmen. International kooperiert die Gesellschaft mit Advantage Rent-A-Car. Das amerikanische Autovermietunternehmen ver-fügt über Niederlassungen auf fünf Kontinenten.
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