(ots) - Grundsätzlich sollten alle Menschen, die den
beschwerlichen Weg der künstlichen Befruchtung wählen, die
Möglichkeit zur PID haben. Dies geht aus einer Stellungnahme der
Ethikkommission der Giordano-Bruno-Stiftung hervor, die heute den
Mitgliedern des Deutschen Ethikrats zugestellt wurde.
In dem Gutachten, an dem führende deutsche Ethikexperten
mitgewirkt haben, heißt es: "In einem liberalen Gemeinwesen sollten
mündige Bürgerinnen und Bürger tun und lassen dürfen, was sie wollen,
solange es ihnen nicht mit guten Gründen verboten werden kann."
Solche "guten, verallgemeinerungsfähigen Gründe" gebe es weder für
ein Verbot der PID noch für die von einigen Politikern vorgeschlagene
Beschränkung der PID etwa auf Paare, deren erbliche Vorbelastung
erwiesen ist.
Um dies nachzuweisen, widerlegt die Kommission die wichtigsten
Argumente, die in der politischen Debatte bislang gegen die
Zulässigkeit der PID vorgebracht wurden. So führen die Autoren aus,
dass die Annahme, frühe Embryonen besäßen "Menschenwürde", auf
religiösen Überzeugungen beruhe, die keine Allgemeingültigkeit
beanspruchen könnten. Zwar stehe es jeder Bürgerin und jedem Bürger
frei, Präimplantationsdiagnostik als "Sünde" zu verurteilen, doch
niemand habe das Recht, diese Sichtweise Andersdenkenden
aufzuzwingen. Mit den Grundsätzen einer liberal-pluralistischen
Demokratie sei es nicht vereinbar, "dass der Staat seinen Bürgern
eine bestimmte weltanschaulich gebundene Vorstellung vorschreibt".
Daher sollte die Gesetzgebung so beschaffen sein, dass "die Autonomie
der Bürger maximiert und staatliche Eingriffe minimiert werden".
Kritik äußert die Kommission insbesondere an der Überzeugung, dass
aussondernde Präimplantationsdiagnostik dem "Lebensinteresse von
Embryonen" zuwiderlaufe. Denn es sei offensichtlich, dass Embryonen,
die nichts spüren und bei -196 Grad kryokonserviert werden können,
kein subjektives Lebensinteresse besitzen. Auch das häufig
vorgebrachte Argument, die Auswahl gesunder Embryonen laufe auf eine
Herabsetzung von Behinderten hinaus, hält die Kommission für
verfehlt: "Die Annahme, dass die Vernichtung befruchteter Eizellen
mit genetischen Defekten zur Diskriminierung von Behinderten führt,
ist ähnlich absurd wie die Forderung nach Abschaffung der Impfung
gegen Kinderlähmung, weil diese eine Diskriminierung von Menschen mit
Kinderlähmung zur Folge haben könnte. Wer eine rationale,
humanistische Sichtweise vertritt, dem sollte klar sein, dass
Behinderte und Kranke unsere volle Unterstützung verdienen,
Behinderung und Krankheit jedoch nicht".
Insbesondere im Interesse der Mütter empfiehlt die Kommission, nur
die Embryonen einzupflanzen, die die besten Aussichten auf eine
gesunde Entwicklung haben. Außerhalb Deutschlands würden Mediziner
bereits routinemäßig nach dem Embryo mit den besten
Entwicklungschancen fahnden. Es sei nicht einzusehen, warum eine
solche Praxis nicht auch in Deutschland möglich sein soll: "Wenn sich
Eltern gegen einen genetischen Defekt entscheiden, dann liegt ihr
Motiv darin, Belastungen ihres künftigen Kindes zu vermeiden, ihm
optimale Startbedingungen für das Leben zu schenken und selbst
zusätzlichen Mühen zu entgehen. Hieran ist nichts verwerflich."
Angesichts der Möglichkeit, PID in den Nachbarländern durchführen
zu lassen, würden die geplanten Restriktionen nach Ansicht der
Kommission ohnehin nur jene Bürgerinnen und Bürger betreffen, die
sich eine PID im Ausland nicht leisten können. Dies sei sozial
ungerecht und auch rechtspolitisch bedenklich: "Der Gesetzgeber
sollte davon absehen, ein Gesetz zu beschließen, das den Glauben an
allgemein verbindliche Normen untergraben könnte."
Lesen Sie die vollständige Stellungnahme unter:
http://www.giordano-bruno-stiftung.de/pid.pdf
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Elke Held (gbs-Presseabteilung)
Tel: +49(0)6519679503, presse(at)giordano-bruno-stiftung.de