Geschlossene Fonds im Solarbereich erfreuten sich in den vergangenen Jahren großer Beliebtheit. Mit Investitionsorten in Mittelmeerregionen wie Spanien, Italien, hohen Renditeversprechungen von bis zu 10%, garantierten Fördersätze bis zu 20 Jahren, staatlich garantierter Einspeisevergütung und günstigen Krediten konnten Anbieter mit Energiefonds mehr als 830 Millionen Euro bei Anlegern vereinnahmen.
Auf den ersten Blick scheinen Solarfonds eine sichere Kapitalanlage zu sein.
Seit einiger Zeit sind die zuvor getroffenen Aussagen und Versprechungen nicht mehr zu realisieren, wie die Beispiele Tschechien und Spanien zeigen.
(firmenpresse) -
Spanische und tschechische Solarfonds
Zu Jahresbeginn trat in Tschechien eine Sondersteuer auf Solaranlagen in Kraft. Betroffen hiervon sind auch deutsche Privatanleger. So hatte der Hamburger Initiator Maxxim Invest geplant, zwei Solaranlagen in Tschechien zu erwerben. Nach Einführung der Sondersteuer ist diese Investition jedoch nicht mehr lukrativ. Mit Zustimmung der Gesellschafter soll der Fonds nun ein Solarprojekt in Italien oder Frankreich erwerben. Ob die Anleger- wie seitens der Fondsgeschäftsführung eingeräumt- im Falle der außerordentlichen Kündigung tatsächlich ihre Einlage in vollständiger Höhe erhalten werden, darf bezweifelt werden.
So wurde in Spanien zwar nicht den Tarif für Solarparks gesenkt, dieser wird aber drei Jahre lang nur noch für jährlich 1250 Sonnenstunden bezahlt.
Betroffen hiervon sind Sonnenkraftwerke, die bis September 2008 ans Netz gingen und eine sehr hohe Einspeisevergütung erhalten. Bis Ende 2013 dürften diese durchschnittlich 15 % weniger Ertrag abwerfen. Im Gegenzug werden die Anlagen drei Jahre länger gefördert als geplant. Hierbei kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Ausschüttungen in den nächsten Jahren sinken werden.
Mehrere Regierungen haben zudem die Tarife für neue Solarparks gesenkt.
Möglichkeiten für betroffene Anleger
Anleger von Solarfonds, die seinerzeit nicht oder nicht hinreichend über die oben genannten Risiken aufgeklärt worden sind, können möglicherweise Schadensersatzansprüche gegenüber dem Berater, der finanzierenden Bank oder der Fonds-Treuhandkommanditisten geltend machen. Ein Anleger ist grundsätzlich über alle wesentlichen Umstände, insbesondere über die Risiken der Kapitalanlage aufzuklären. Hierzu gehört auch die Aufklärung über die personellen und kapitalmäßigen Verflechtungen der an Auflage, Vertrieb und Durchführung des Fonds beteiligten Gesellschaften.
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