(ots) - Gefährliche Entwicklung
Die neuen Grundsätze der Bundesärztekammer zur Sterbehilfe werden
auf dem Deutschen Ärztetag Anfang Juni in Kiel noch zu heftigen
Debatten führen. Denn mit diesen Empfehlungen nimmt Ärztepräsident
Jörg-Dietrich Hoppe kurz vor Ende seiner Amtszeit einen
Richtungswechsel vor.
Bisher stand Hoppe für einen ethisch klaren Kurs. Doch in den
neuen Grundsätzen heißt es, im Einzelfall können Ärzten ihrem
Gewissen folgen, wenn sie Patienten mit Todeswunsch helfen wollen.
Fraglich bleibt, ob dieser Satz zu mehr Sicherheit führt. Eher wirkt
diese Aussage wie eine Hintertür, weil die Gefahr droht, dass
Mediziner ihre Fachkompetenz in den Dienst der Tötung Schwerkranker
stellen.
Zwar ist es Ärzten nach ihrer Standesordnung weiterhin verboten,
Patienten auf Verlangen zu töten und so aktive Sterbehilfe zu
leisten. Anders jedoch sieht es aus bei der Beihilfe zur
Selbsttötung: Gelockerte Richtlinien können dazu führen, dass sich
Patienten um Unterstützung für ihr Sterben bemühen, weil sie sich als
Belastung für die Familie oder die Gesellschaft empfinden müssen. Das
wäre eine ungute Entwicklung.
Sterbenskranken Menschen Schmerzen und Angst nehmen: Das muss
erste Aufgabe der Ärzte sein. Dafür ist ein Ausbau der stationären
Palliativmedizin nötig - nicht aber eine Aufweichung der bisher
eindeutigen Regeln.
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