Mit der Änderung des Zollkodex aufgrund der VO (EG) Nr. 648/2005 sind weit reichende Änderungen im Zollrecht verbunden. Der Aspekt einer „sicheren Handelskette“ beschäftigt die Unternehmen mehr und mehr. Viele Unternehmen haben sich hierauf bereits personell, fachlich (rechtlich) und organisatorisch darauf eingestellt und dies gegenüber der Zollverwaltung in bislang nicht da gewesener Weise dokumentiert. Ziel ist es, eine langjährige Zuverlässigkeit und bestehende Sicherheitsvoraussetzungen zu dokumentieren, die mit Verleihung des Status als „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“ belohnt werden.
(firmenpresse) - Die Verleihung des Status des „Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“ (AEO) ist ein Qualitätssiegel, das im gesamten Zollrecht und darüber hinaus Wirkung hat. So werden mittlerweile auch die Bewilligungen vereinfachter Zollanmeldungen bei Ein- und Ausfuhr davon abhängig gemacht, dass der Antragsteller die AEO-Voraussetzungen erfüllt. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Zollkodex-DVO, EU-weit geltenden Leitlinien und nationalen Dienstvorschriften.
Immer mehr AEOs verlangen nach ihrer eigenen Zertifizierung von ihren Vertragspartnern, ebenfalls AEO zu werden, um die Lieferkette zuverlässig zu schließen. Bewilligungsvoraussetzung ist neben der Zuverlässigkeit unter anderem eine reibungslos funktionierende Logistik und Organisation im Unternehmen, die Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hinblick auf ihre abgabenpflichtige Tätigkeit, eine detaillierte Kenntnis der relevanten Zollvorschriften, sowie die Schaffung von Sicherheitsmaßnahmen (physischer, auch baulicher Art!), um den Zugriff von außen auf Unternehmensdaten und Waren (z.B. Zugriff auf das Lager) zu erschweren, bzw. ohne Autorisierung unmöglich zu machen. Mit der Bewilligung unterliegt der AEO einem permanenten Monitoring der Zollverwaltung und damit verbundenen Meldepflichten.
Das Seminar „Der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte“ der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE thematisiert die Anforderungen des Status und die von den antragstellenden Unternehmen zu erfüllenden Herausforderungen.
Seminarinhalte im Ãœberblick
Zollkodex/ZK-DVO/Leitlinien/Deutsche Dienstvorschriften:
- Der zugelassene Wirtschaftsbeteiligte
- Zollkontrollen / Risikoanalyse
- Summarische Eingangs- und Ausgangsanmeldung
Bewilligungsverfahren/Vorteile/Monitoring
- Voraussetzungen
- Antragsverfahren einschließlich des neuen Fragebogens
- Das Compact-Modell zur Risikobewertung
- Statusverleihung und Rechtsfolgen
- Vorteile und Erleichterungen
- Innerbetriebliche Umsetzung der Vorgaben des Zollkodex
- Maßnahmen zum Erhalt des Status - Monitoring
- Rechtsschutz bei Versagung/Aussetzung und Widerruf des Status
Termine:
29.03.2011, Münster
12.07.2011, München
28.09.2011, Münster
Um die Chancen des internationalen Handels zu nutzen, ist vor allem eins wichtig: Nutzen Sie die Chancen und erkennen Sie die Risiken. Für beides ist die AWA Außenwirtschafts-Akademie GmbH kompetenter Partner. Seminare, Workshops und Kongresse zum Zollrecht, Exportkontrollrecht sowie zu Umsatz- und Verbrauchsteuer sind die Kernkompetenzen - die praktische Umsetzbarkeit im Tagesgeschäft steht dabei stets im Vordergrund. Durch die Kooperation mit der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster wird eine stets gleichbleibend hohe fachliche Qualität und Aktualität der Veranstaltungen gewährleistet.
Ylva Wüstemann
Marketing & Kommunikation
AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Königsstr. 46 - D-48143 Münster
Geschäftsführer: Matthias Merz
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