(ots) - Die Bilder gehen um die Welt: Hungernde Kinder,
zerstörte Häuser, überfüllte Zeltstädte und überforderte
Hilfsorganisationen. Die Welt steht vor einem Kollaps und wir sollen
helfen den Menschen in Tahiti oder in Afrika zu unterstützen. Aber
wie? Ungeheuerliche Skandale von zahlreichen gemeinnützigen
Einrichtungen tragen zur allgemeinen Verunsicherung bei.
Unternehmen mit über 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich
verpflichtet, 5% dieser Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen
zu besetzen. Sollte diese Quote nicht erfüllt werden, wird eine
Ausgleichsabgabe fällig. Die wenigsten Unternehmen sind darüber
informiert, dass Sachspenden eine aktive Förderung zur Sicherung von
Arbeitsplätzen behinderter Menschen bedeutet. Somit können staatlich
anerkannte Behinderten- und Blindenwerkstätten aktiv unterstützt
werden.
Gleichzeitig produzieren die Behinderten- und Blindenwerkstätten
nützliche Gegenstände, die in die Krisengebiete unserer Welt
geschickt werden. Das Unternehmen Roland Berger beispielsweise hat im
Sommer 2010 dringend benötigte Kleidung für Tahiti von
Behindertenwerkstätten in Deutschland produzieren lassen.
Geschäftsführer der Hoffmann Unternehmensberatung, Wolfgang
Hoffmann: "Die wenigsten Unternehmen in Deutschland sind darüber in
Kenntnis gesetzt, dass Sachspenden eine viel effektivere Form
darstellt als eine Geldspende. Sachspenden unterstützen die hiesigen
Behindertenwerkstätten und bringen die Güter direkt dorthin wo sie
dringend benötigt werden - Ohne in Verwaltungsapparaten zu
verschwinden."
Unternehmen die aktiv Behinderten- und Blindenwerkstätten
unterstützen möchten und gleichzeitig durch Sachspenden notleidenden
Menschen helfen möchten, können entsprechende Informationen auf
folgender Website erfahren:
www.unternehmensberatung-hoffmann.de
Gerne vermitteln wir Ihnen ein Interview oder versorgen Sie mit
weiterführenden Informationen und Bildern. Wir freuen uns sehr, wenn
Sie uns über Veröffentlichungen auf dem Laufenden halten. Bei
Online-Texten reicht uns ein Link, ansonsten freuen wir uns über ein
Belegexemplar oder ein PDF.
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