(ots) - Der bekannte Autor,
Anwalt und Blogger Alan L. Sklover hat gerade einen erkenntnisreichen
Artikel "Theft at Interviews" ("Diebstahl bei
Vorstellungsgesprächen") auf seiner Blogseite
SkloverWorkingWisdom.com veröffentlicht, in dem er ein vermehrtes
Auftreten solcher Fragen während Vorstellungsgesprächen beobachtet
und folgende "Sieben Vorsichtsmassnamen" anbietet:
1. Seien Sie auf die Fragen vorbereitet: Ãœberlegen Sie sich, was Sie
sagen und wie Sie auf Fragen nach kreativen Ideen oder nach
vertraulichen Informationen antworten würden. Ihre ungezwungenen
Antworten sind möglicherweise die wichtigste Message, die Sie
senden.
2. Vermeiden Sie konkrete Gespräche über die Geschäftstätigkeiten ihres
aktuellen Arbeitgebers: Laut Sklover sind sich die Bewerber oft nicht
darüber bewusst, dass die Antwort auf gestellte Fragen vertrauliche
Informationen offenlegen kann. Als Richtlinie schlägt er Folgendes
vor: (a) Halten Sie sich an veröffentlichte Informationen, und (b)
vermeiden Sie Details über aktuelle, fortdauernde oder zukünftige
Geschäftstätigkeiten ihres derzeitigen Arbeitgebers preiszugeben.
3. Anfragen nach vertraulichen Informationen sollten höflich abgelehnt
werden: Sehen Sie dies als Prüfung Ihrer Aufrichtigkeit und Ihres
Anstands, wenn Sie unter Druck stehen, an. Erklären Sie, dass Sie
keine vertraulichen Informationen preisgeben können und "lenken" Sie
das Gespräch auf ungefährlichere Themen, wie Branchentrends und
veröffentlichte Artikel über neue Ereignisse.
4. Kreative Arbeiten sollten mit einem Label versehen werden ("Stamped
as Owned"): Wenn Sie Entwürfe aus Ihrer Mappe oder Design-Ideen
vorzeigen, kennzeichnen Sie Entwürfe, die Sie zur Prüfung weitergeben,
folgendermassen: "Eigentum von John Smith - Nicht zur
Vervielfältigung/Kopie oder für den Gebrauch ohne schriftliche
Zustimmung".
5. Umfangreiche kreative Leistungen sollten bezahlt und gutgeschrieben
werden: Besonders bei Freiberuflern sollten geforderte umfangreiche
Leistungen, die etwa zehn Stunden Arbeit oder mehr in Anspruch
nehmen, mit einem angemessenen Vorschlag für die Vergütung von Zeit
und Bemühungen einhergehen.
6. Wenn Sie Geschäftsmöglichkeiten mitteilen, verwenden Sie die
Materialien im Zusammenhang mit einer Geheimhaltungsverpflichtung:
Die Materialien, die einzigartige Geschäftsmöglichkeiten darstellen
und die für gewöhnlich als "Wertangebot" bezeichnet werden, sollten
vor der Präsentation Gegenstand einer formellen oder informellen
Geheimhaltungsvereinbarung sein.
7. Scheuen Sie sich nicht, Ihr Unbehagen zu äussern: Obwohl es sich um
"heikle" Situationen handelt, die für eifrige Bewerber nicht leicht
zu bewältigen sind, ist es besser seine Bedenken offenzulegen, als
später "den Kürzeren zu ziehen".
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Für weitere Informationen: Alan L. Sklover, Anwalt, Autor und Blogger
+1-212-757-5000
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