Nachdem in den letzten Monaten bereits mehrere Schiffsfonds Insolvenz anmelden mussten, geriet jetzt ein weiterer Schiffsfonds in Schieflage.
So wurden die Anleger der Schifffahrtsgesellschaft Hansa Calypso GmbH & Co. KG bereits Ende letzten Jahres von dem Treuhänder angeschrieben und aufgefordert, Nachzahlungen zu erbringen.
(firmenpresse) -
Betriebsfortführungskonzept und Änderung Gesellschaftsvertrag
Den Anlegern der Schifffahrtsgesellschaft Calypso GmbH & Co. KG wurde dabei folgendes Betriebsfortführungskonzept unterbreitet:
Aufgrund einer Liquiditätslücke benötigte die Schifffahrtsgesellschaft Hansa Calypso GmbH & Co. KG ein Sanierungskapital, das 25 % des aktuellen Kommanditkapitals entspricht. Dieses Kapital sollte vorläufig im aktuellen Gesellschafterkreis eingeworben werden, da die Banken vorliegend nicht mehr bereit sind, dem Fonds frisches Kapital zur Verfügung zu stellen. Jeder Anleger sollte sich nach dem vorgeschlagenen Sanierungskonzept zumindest entsprechend dessen Zeichnungsquote beteiligen.
Vorgesehen war zudem, dass Anleger vorrangig erhaltene Ausschüttungen gegen Gewährung von Vorabgewinnen freiwillig an die Gesellschaft zurückzahlen. Soweit das erforderliche Sanierungskapital auf diese Weise noch nicht erbracht werden kann, ist beabsichtigt den Restbetrag durch eine Ausgabe von neuen Anteilen zu vereinnahmen.
Für die Umsetzung des zuvor genannten Betriebsfortführungskonzeptes wurden die Anleger darüber hinaus aufgefordert, einer Änderung des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen.
Um einen etwaigen Schiffsverkauf und der damit einhergehenden Gefahr des vollständigen Verlustes der Einlage zu vermeiden, haben sich die Anleger zwischenzeitlich für das Betriebsfortführungskonzept entschieden. Es kann jedoch zukünftig nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Nachzahlungen auf die Anleger zukommen können.
Rechtliche Möglichkeiten
Die vermeintlich sicheren Anlagen in Container- und Frachtschiffe stellen sich zwischenzeitlich für zahlreiche Anleger als riskante Beteiligungen heraus.
Betroffenen Anlegern der Schifffahrtsgesellschaft Hansa Calypso GmbH & Co. KG wird geraten, ihre in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.
Wurden Anleger durch ihre Anlageberater oder ihre Bank nicht oder nicht hinreichend über die mit der Schiffsfondsbeteiligung verbundenen Risiken aufgeklärt, bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche
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