PresseKat - Prozessbetrug? Strafanzeige gegen Standard & Poor´s

Prozessbetrug? Strafanzeige gegen Standard & Poor´s

ID: 354549

LG FFM entscheidet über Zulässigkeit der Klage gegen Ratingagentur

(firmenpresse) - Hamburg, 23. Februar 2011. Am 23. Februar hat die erste mündliche Verhandlung in dem Schadensersatzprozess eines Anlegers gegen die Ratingagentur Standard & Poor´s (S&P) stattgefunden. Dabei hat die zuständige Kammer des Landgerichts Frankfurt am Main zunächst nur über Zulässigkeitsfragen zu entscheiden. S&P verteidigt sich gegen die Klage bisher hauptsächlich mit dem Argument, dass ein solches Verfahren in den USA zu führen wäre und deutsche Gerichte nicht zuständig seien.

Die Beklagte „S&P Financial Services LLC" habe ihren Sitz in New York und unterhalte weder Büros in Deutschland noch sei hier ein nennenswertes Vermögen dieser Gesellschaft vorhanden.

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Jens-Peter Gieschen von der Kanzlei KWAG, die den Kläger vertritt: „Hinter der Marke ‚Standard & Poor´s‘ verbergen sich eine Vielzahl von Unternehmen und Gesellschaften, die jeweils unterschiedliche Zwecke und Aufgabenbereiche erfüllen. So ist ‚S&P Financial Services LLC‘ innerhalb dieses Konglomerats für das zuständig, was wir aus den Medien unter dem Begriff ‚Rating‘ kennen. Nachdem wir wegen der aus unserer Sicht fehlerhaften Ratings dieser Gesellschaft im Zusammenhang mit der Lehman-Pleite Klage Schadensersatz vor dem Landgericht Frankfurt eingereicht haben, scheint der deutsche Boden für S&P zu heiß geworden zu sein."

Zwar verfügt S&P über ein Büro in Frankfurt, das auch als ‚Office‘ auf der Webseite der Muttergesellschaft (www.standardandpoors.com) genannt ist, allerdings sollen dort – so der Vortrag der Anwälte von S&P in dem Prozess – nur Gesellschaften ansässig sein, die weder mit der Beklagten identisch noch für diese tätig seien. Auch nutze die Beklagte weder diese Büros, noch verfüge sie über Mitarbeiter oder Vermögen an diesem Standort.

„Gibt es die Ratingagentur S&P am Ende gar nicht in Deutschland?", fragt sich nicht nur Rechtsanwalt Gieschen. „Oder hat man hier schnell alle Zelte abgebrochen und versucht, die Spuren zu verwischen, um einem möglichen Haftungsrisiko aus dem Weg zu gehen?"





Richtiger dürfte sein, dass S&P in dem Gerichtsverfahren wahrheitswidrig vortragen lässt. KWAG hat daher beim Landgericht Frankfurt angeregt, die Akten an die Staatsanwaltschaft wegen des Anfangsverdachtes des (versuchten) Prozessbetruges abzugeben. Gieschen: „Wir werden Strafanzeige gegen S&P und deren Anwälte stellen, wenn man weiter versucht, das Gericht und uns für dumm zu verkaufen. In der heutigen Verhandlung haben wir diverse Dokumente vorgelegt, aus denen sich nach unserer Auffassung eindeutig ergibt, dass auch ‚S&P Financial Services LLC‘ aus den Frankfurter Büroräumen von S&P heraus am deutschen und europäischen Markt agiert und hier Mitarbeiter und Vermögen unterhält. Einige der Dokumente tragen unter Angabe von Mitarbeitern aus dem Frankfurter Büro inklusive derer Telefonnummern das Copyright von S&P Financial Services LLC: „Eindeutiger geht es wohl kaum. Rein vorsorglich haben wir den Vorstand der Deutschen Börse und der Deutschen Bank, zu denen S&P unbestritten Geschäftsbeziehungen unterhält, als Zeugen benannt", so Gieschen abschließend.


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen - Rechtsanwälte in Partnerschaft ist, als eine ausnahmslos auf die Vertretung von Anleger- und Verbraucherinteressen spezialisierte Kanzlei, mit dem eindeutigen Anspruch, bestehende Ungleichgewichte auf dem Kapitalanlagemarkt zu regulieren.
Die beiden Gründungspartner, Jan-Henning Ahrens und Jens-Peter Gieschen, sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Schwerpunkte im Kapitalanlagerecht liegen unter anderem bei Medienfonds, Immobilienfonds, atypisch stillen Beteiligungen, klassischen Wertpapieranlagen und Falschberatungen durch Anlagevermittler.

Zahlreiche Fälle von hoher öffentlicher Aufmerksamkeit wurden mit positiven Ergebnissen für ihre Mandanten abgeschlossen. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten der Partnerschaft gehört außerdem das allgemeine Bankrecht mit allen seinen Fragestellungen zu Darlehen, Banksicherheiten und Sanierungen.
Die eindeutige Orientierung am Anlegerinteresse macht die KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen auch zu einem verlässlichen Partner vor, bei und nach wichtigen Anlageentscheidungen.



Leseranfragen:

Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
KWAG • Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht
Ahrens und Gieschen – Rechtsanwälte in Partnerschaft
Poststraße 2-4, 20354 Hamburg
Tel. 040 / 226 399 5 - 0
Fax 040 / 226 399 5 - 29
hamburg(at)kwag-recht.de



PresseKontakt / Agentur:

Borgmeier Public Relations
Walter Hasenclever
Am Saatmoor 2
D-28865 Lilienthal
fon: +49 4298 468 3-12
fax: +49 4298 468 3-33
e-mail: hasenclever(at)agentur-borgmeier.de



drucken  an Freund senden  Entwurf zur Novellierung des Finanzanlagenvermittlerrechts – Ein zweischneidiges Schwert? Geld für den Geldgeber
Bereitgestellt von Benutzer: ProfiAG
Datum: 23.02.2011 - 17:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 354549
Anzahl Zeichen: 3254

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Walter Hasenclever
Stadt:

28865 Lilienthal


Telefon: +49 4298 468 3-12

Kategorie:

Finanzberatung


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 23.02.2011

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Prozessbetrug? Strafanzeige gegen Standard & Poor´s"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Borgmeier PR (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Offene Schnittstellen für zukunftsfähige IT-Lösungen ...

Köln im November 2017. Für starken Content und effektives Datenmanagement benötigen Unternehmen zuverlässige Systeme. Bei den schnell wachsenden Herausforderungen müssen zukunftsfähige IT-Lösungen jedoch auch flexibel und erweiterbar sein. Ska ...

Fußbodenbelag optimal aufbringen ...

Ibbenbüren im November 2017. Bodenbeläge müssen einiges aushalten. In Wohnbereichen gibt es beispielsweise eine häufige Belastung durch spielende Kinder, Haustiere oder Besuche von Freunden und Familie. In Partyräumen hingegen gelangen beim Feie ...

Onlinehandel erfolgreich meistern ...

Köln im Oktober 2017. In Zeiten der digitalen Transformation stellt sich für Unternehmen in der Regel nicht mehr die Frage, ob sie in den Onlinehandel einsteigen, sondern wie erfolgreich sie diesen gestalten. E-Commerce-Märkte befinden sich im Wac ...

Alle Meldungen von Borgmeier PR