(ots) -
* Berufsverband deutscher Honorarberater begrüßt Gesetzesvorhaben der
Bundesregierung
* BVDH-Vorstand Schmidt: "Es darf keine Vermischung von Provisionen
und Honoraren geben."
* Strenge Sachkundeprüfung unabdingbar
Die von der Bundesregierung geplante Regelung des Berufsbildes für
Honorarberater in einem eigenen Spezialgesetz wird vom Berufsverband
deutscher Honorarberater (BVDH) ausdrücklich begrüßt.
Vorstandsvorsitzender Karl Matthäus Schmidt wies in Berlin darauf
hin, dass eine gesetzliche Verankerung des Honorarberaters
unabdingbar sei. Statt in der Gewerbeordnung sollte dieser
vorzugsweise im Kreditwesengesetz geregelt sein. "Wir brauchen
dringend eine strikte Trennung vom Vermittlern, die auf
Provisionsbasis arbeiten und Beratern gegen Honorar, ergänzt
BVDH-Vorstand Dieter Rauch auf der Fachtagung: "Qualitätsoffensive
Verbraucherschutz", zu der Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner
eingeladen hatte. "Nur so ist für den Verbraucher sichergestellt,
dass er unabhängige Beratungsleistungen erkennen kann." Mischmodelle,
die so aussehen, dass sich einige Vermittler als Honorarberater
bezeichnen, obwohl sie trotzdem Provisionen kassieren, gingen
regelmäßig zu Lasten des Verbrauchers.
Neben der Festlegung des Berufsbilds "Honorarberater" gehören die
Einführung klarer Kostenkennziffern und eine strengen
Sachkundeprüfung zu den weiteren Forderungen des Verbandes. Die
Prüfung soll nachweisen, ob es sich um einen Honorarberater oder
einen sonstigen Finanzvermittler handelt.
Langfristig strebt der BVDH die Anerkennung der Honorarberatung
als Standesberuf ähnlich wie bei Steuerberatern und Rechtsanwälten
sowie die steuerliche Absetzbarkeit von Honoraren an.
Ãœber den Berufsverband deutscher Honorarberater (BVDH):
Der BVDH wurde im Oktober 2010 von der quirin bank und dem VDH
(Verbund der Honorarberater) gegründet. Er vertritt die Interessen
von knapp 1500 Honorarberatern in Deutschland, die insgesamt rund 3,5
Milliarden Euro an verwalteten Kundengeldern betreuen. Ziel des
Berufsverbands ist es, die Honorarberatung als neutrale
Dienstleistung im Finanzsektor zu fördern und zu etablieren. Zur
Honorarberatung gehören hohe Qualitäts- und Transparenzstandards.
Honorarberater des Berufsverbands stehen zu diesen Prinzipien und zum
Verbraucherschutz, in dem sie den Kodex der Honorarberatung
verbindlich anerkennen und sich durch unabhängige Prüfer
kontrollieren lassen.
Ansprechpartner für die Medien:
Kathrin Kleinjung Gründungsmitglied Berufsverband deutscher
Honorarberater
Kurfürstendamm 119
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