PresseKat - DStGB: Hartz IV Kompromiss positives Signal für Kinder und Kommunen - Zusätzlicher Leistungsumfang

DStGB: Hartz IV Kompromiss positives Signal für Kinder und Kommunen - Zusätzlicher Leistungsumfang deutlich höher als fünf Euro

ID: 355914

(ots) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat die heute
im Bundestag und Bundestrat beschlossene Einigung zur Hartz IV Reform
begrüßt. "Es ist gut, dass die Politik den Knoten endlich
durchgeschlagen und ein eindeutiges Signal zur Entlastung der
Kommunen gesetzt hat. Die Bereitschaft des Bundes in Schritten bis
zum Jahre 2014 die Kosten der Grundsicherung im Alter vollständig zu
übernehmen, ist eine wichtige Entlastung für die Kommunen", sagte
DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg heute in Berlin.

In diesem Jahr haben die Städte und Gemeinden für die
Grundsicherung im Alter über 3,9 Mrd. Euro ausgegeben. Die
Verhinderung von Altersarmut ist keine kommunale, sondern eine
gesamtstaatliche Aufgabe. Trotz dieser Entlastung bleibt die
Finanzlage der Kommunen schwierig.

Das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder erhöht deren
Bildungschancen und ist ein wirksamer Beitrag zur Bekämpfung der
Kinderarmut. Die dafür angesetzten 1,3 Mrd. Euro pro Jahr plus 400
Millionen Euro für Mittagessen in Horten sollte nicht kleingeredet
werden. Vielen Kindern wird dadurch effektiv geholfen und die
Kommunen werden diese Aufgabe unbürokratisch ausführen.

Die moderate Erhöhung des Regelsatzes sichert den notwendigen
Abstand zu den Lohnempfängern. Die daran geübte Kritik sollte
insbesondere bedenken, dass sich die Leistungen an einen Erwerbslosen
nicht auf den Regelsatz beschränken. Hinzukommen die Kranken- und die
Pflegeversicherung sowie die Kosten der Unterkunft. Schon nach
jetziger Rechtslage bedeutet das für einen Alleinstehenden im
Durchschnitt 907 Euro pro Monat, für eine Familie mit zwei Kindern
1.866 Euro pro Monat. Im Hinblick auf das Teilhabepaket für Kinder
wird dieser Familiensatz auf über 1.900 Euro steigen. Hinzu kommt,
dass nun mehr im Regelsatz die Warmwasserversorgung nicht enthalten




ist, sondern über die Unterkunftskosten erstattet wird, so dass sich
schon jetzt rechnerisch eine Leistungserhöhung von 10 bis 11 Euro
ergibt. Wer hier noch weiter aufsatteln will, muss wissen, dass mit
jeder Erhöhung noch mehr Leistungsempfänger als Aufstocker ins System
kommen.



Pressekontakt:
Kontakt:

Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
0172-2402723
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel(at)dstgb.de


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Datum: 25.02.2011 - 12:48 Uhr
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