(ots) - Die Arzneimittelkommission der Deutschen
Apotheker (AMK) hat im Jahr 2010 mehr als 8.300 Meldungen zu
Arzneimittelrisiken von Apotheken erhalten und bearbeitet. Damit hat
sich der bisherige Höchststand des Jahres 2009 von 7.400 Meldungen um
weitere 12,5 Prozent erhöht. Bei 1.600 der 8.300 Meldungen hat das
Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker (ZL) eine Laboranalyse
vorgenommen. In fast 1.000 Fällen wurden außerdem die zuständigen
Behörden eingeschaltet.
"Wir danken unseren Kollegen in den Apotheken für ihr großes
Engagement", sagt AMK-Mitglied Dr. Andreas Kiefer. "Apotheker leisten
damit einen Beitrag zum Schutz der Verbraucher. Meldungen von
Qualitätsmängeln sowie Berichte zu unerwünschten Wirkungen und
Missbrauchsverdachtsfällen gewährleisten und steigern die Sicherheit.
Potentielle Gefahren für Patienten können schneller erkannt und
abgewehrt werden."
Der Begriff "Arzneimittelrisiken" umfasst alles, was die
Arzneimittelsicherheit und -unbedenklichkeit beeinträchtigen kann.
Mit einem Anteil von 31,3 Prozent waren die Meldungen zu
Unerwünschten Arzneimittel-Wirkungen (UAW) und
Missbrauchsverdachtsfällen im Jahr 2010 das am häufigsten gemeldete
Risiko (2009: 29,3 Prozent). Knapp dahinter lagen Verpackungsfehler
mit 29,7 Prozent (2009: 30,0 Prozent). Drittplatziert sind Galenische
Mängel mit 18,2 Prozent im Jahr 2010 (2009: 19,7 Prozent). Weitere
Rubriken sind Deklarationsfehler, Mechanische Defekte,
Verwechslungen, Anfragen und Sonstige Mängel.
Gemäß der der Apothekenbetriebsordnung § 21 Absatz 3 sind
Apotheken verpflichtet, bei Verdacht auf Qualitätsmängel unverzüglich
ihre Überwachungsbehörde zu informieren. Die AMK erfasst diese
Meldungen der Apotheken, untersucht die Arzneimittel und gibt die
Informationen an die zuständigen Überwachungsbehörden, Hersteller und
Apotheken weiter. Zur Meldung von Qualitätsmängeln steht den
Apotheken der "Berichtsbogen über Verdachtsfälle auf Qualitätsmängel
von Arzneimitteln" zur Verfügung. Für die Meldung von Unerwünschten
Arzneimittel-Wirkungen (UAW) existiert ein separater Berichtsbogen.
Diese Formulare können auf der Homepage der AMK unter www.abda-amk.de
zur Meldung von Arzneimittelrisiken nach Stufenplan (§ 62/63 AMG)
heruntergeladen werden.
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie unter
www.abda.de und www.abda-amk.de
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