(ots) - Juristischer Kleinkrieg
Dem Bundesverfassungsgericht sei Dank: Ohne die Richter in den
roten Roben bliebe manches Politikfeld brach. Es dürfte allerdings
Jahre dauern, bis klar ist, ob der Bundesrat bei der Verlängerung der
Atomlaufzeiten hätte zustimmen müssen. Auch wenn die Kontrahenten
jeweils das Gegenteil behaupten: Die Entscheidung in Karlsruhe ist
völlig offen. Prominente Verfassungsrechtler sind sich keineswegs
einig. Zu erwarten ist ein juristischer Kleinkrieg.
Ein Argument der Bundesländer, die nun um Beteiligung buhlen, ist
allerdings nicht von der Hand zu weisen: Ihnen obliegt die
Atomaufsicht im Auftrag des Bundes. Da dürfte es einleuchten, dass
eine Verlängerung der AKW-Laufzeiten ihnen mehr abverlangt als durch
den Atomausstieg beschlossen.
Leidtragende sind indes vor allem die Stadtwerke. Die zusätzliche
Warteschleife wird die Unsicherheit in den Vorstandsetagen noch
verstärken. Geplante Investitionen in erneuerbare Energien werden sie
vermutlich zunächst auf die lange Bank schieben: Der den vier großen
AKW-Betreibern Eon, EnBW, Vattenfall und RWE zugestandene zusätzliche
Atomstrom ist konkurrenzlos billig.
Beschämend bleibt in der Angelegenheit, dass zwar eifrig über
Laufzeiten lamentiert wird, eine Lösung für die Entsorgung des
Atommülls aber in weiter Ferne liegt. Die Entscheidung für ein
Endlager kann das Bundesverfassungsgericht der Politik jedoch nicht
abnehmen.
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