PresseKat - EANS-Hauptversammlung: Lenzing AG / Einladung zur Hauptversammlung

EANS-Hauptversammlung: Lenzing AG / Einladung zur Hauptversammlung

ID: 357593

(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung ĂŒbermittelt durch euro adhoc. FĂŒr den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Lenzing Aktiengesellschaft
mit dem Sitz in Lenzing
FN 96499 k
ISIN: AT 0000644505

E i n l a d u n g

zu der am Dienstag, 29. MĂ€rz 2011, um 11.30 Uhr im Reitersaal der
OeKB, Strauchgasse 3, A-1010 Wien, stattfindenden

67. ordentlichen Hauptversammlung der AktionÀre unserer Gesellschaft

Tagesordnung:

1.Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit dem Lagebericht
und dem Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses mit dem
Konzernlagebericht des Vorstandes jeweils zum 31.12.2010, des
Vorschlags fĂŒr die Gewinnverwendung sowie des Berichtes des
Aufsichtsrates ĂŒber das GeschĂ€ftsjahr 2010

2.Beschlussfassung ĂŒber die Verwendung des im Jahresabschluss 2010
ausgewiesenen Bilanzgewinnes

3.Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung des Vorstandes und des
Aufsichtsrates fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2010

4.Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds

5.Wahl des AbschlussprĂŒfers fĂŒr den Jahres- und Konzernabschluss fĂŒr
das GeschÀftsjahr 2011

Möglichkeit der AktionĂ€re zur Einsichtnahme in Unterlagen gemĂ€ĂŸ § 108
Abs 3 und 4 AktG (§ 106 Z 4 AktG)

Folgende Unterlagen liegen ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung,
sohin ab dem 08.03.2011, am Sitz der Gesellschaft (Lenzing AG,
Werkstrasse 2, 4860 Lenzing, Österreich) wĂ€hrend der ĂŒblichen
GeschÀftszeiten zur Einsicht durch die AktionÀre auf:

? Jahresabschluss mit Lagebericht,
? Corporate-Governance-Bericht,
? Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
? Vorschlag fĂŒr die Gewinnverwendung,




? Bericht des Aufsichtsrates,

jeweils fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2010;

? BeschlussvorschlÀge zu den Tagesordnungspunkten 2. - 5.
? ErklĂ€rung des Kandidaten fĂŒr die Wahl in den Aufsichtsrat gemĂ€ĂŸ § 87 Abs
2 AktG.

Der Text dieser Einberufung, die Unterlagen gemĂ€ĂŸ § 108 Abs 3 AktG
sowie die Formulare fĂŒr die Erteilung und fĂŒr den Widerruf einer
Vollmacht gemĂ€ĂŸ § 114 AktG sind ebenfalls ab dem 08.03.2011 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.lenzing.com Hauptversammlung
2011 abrufbar.

Hinweis auf die Rechte der AktionĂ€re gemĂ€ĂŸ §§ 109, 110 und 118 AktG
(§ 106 Z 5 AktG)

GemĂ€ĂŸ § 109 AktG können AktionĂ€re, deren Anteile zusammen fĂŒnf von
Hundert des Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass
Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt BegrĂŒndung beiliegen. Die Antragsteller
mĂŒssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der
Aktien sein. Das AktionÀrsverlangen muss der Gesellschaft spÀtestens
am 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin spÀtestens am 08.03.2011,
zugehen.

GemĂ€ĂŸ § 110 AktG können AktionĂ€re, deren Anteile zusammen eins von
Hundert des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt
der Tagesordnung in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) VorschlÀge zur
Beschlussfassung ĂŒbermitteln und verlangen, dass diese VorschlĂ€ge
zusammen mit den Namen der betreffenden AktionÀre, der
anzuschließenden BegrĂŒndung und einer allfĂ€lligen Stellungnahme des
Vorstands oder des Aufsichtsrates auf der Internetseite der
Gesellschaft zugÀnglich gemacht werden. Das Verlangen ist beachtlich,
wenn es der Gesellschaft spÀtestens am siebenten Werktag vor der
Hauptversammlung, sohin spÀtestens am 18.03.2011, zugeht. Bei einem
Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle
der BegrĂŒndung die ErklĂ€rung der vorgeschlagenen Person gemĂ€ĂŸ § 87
Abs 2 AktG.

GemĂ€ĂŸ § 118 AktG ist jedem AktionĂ€r auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft ĂŒber Angelegenheiten der Gesellschaft zu
geben, soweit sie zur sachgemĂ€ĂŸen Beurteilung eines
Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt
sich auch auf die rechtlichen und geschÀftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, die Lage des Konzerns
sowie die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernĂŒnftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufĂŒgen,
oder ihre Erteilung strafbar wÀre. Die Auskunft darf auch verweigert
werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von
Frage und Antwort ĂŒber mindestens sieben Tage vor Beginn der
Hauptversammlung durchgehend zugÀnglich war.

Wir bitten Sie, Fragen, deren Beantwortung einer lÀngeren
Vorbereitungszeit bedarf, zeitgerecht vor der Hauptversammlung
schriftlich an die Gesellschaft zu richten.

Die Rechte der AktionÀre, die an die Innehabung von Aktien wÀhrend
eines bestimmten Zeitraums geknĂŒpft sind, können nur ausgeĂŒbt werden,
wenn der Nachweis der AktionÀrseigenschaft im jeweils relevanten
Zeitraum durch eine DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG oder - im Falle
nicht depotverwahrter Aktien - durch schriftliche BestÀtigung eines
Notars (BesitzbestÀtigung) erbracht wird. Soll durch die
DepotbestÀtigung der Nachweis der gegenwÀrtigen Eigenschaft als
AktionĂ€r gefĂŒhrt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei
der Gesellschaft nicht Àlter als sieben Tage sein.

Weitergehende Informationen ĂŒber die Rechte der AktionĂ€re,
insbesondere gemĂ€ĂŸ §§ 109, 110 und 118 AktG, finden sich auch auf der
Internetseite der Gesellschaft www.lenzing.com unter Hauptversammlung
2011.

AntrÀge auf ErgÀnzung der Tagesordnung, BeschlussantrÀge und Fragen
sind an die Gesellschaft per Post oder per Boten (Lenzing AG,
Werkstrasse 2, 4860 Lenzing), per Telefax (+43 (0) 7672/918-2713)
oder per E-Mail (Hauptversammlung_2011(at)lenzing.com) zu Handen von
Mag. Angelika Guldt zu ĂŒbermitteln.

Nachweisstichtag und Voraussetzungen fĂŒr die Teilnahme an der
Hauptversammlung gemĂ€ĂŸ § 111 AktG (§ 106 Z 6 und 7 AktG)

GemĂ€ĂŸ § 111 Abs 1 AktG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur AusĂŒbung der AktionĂ€rsrechte nach dem
Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der
Hauptversammlung (Nachweisstichtag), sohin nach dem Anteilsbesitz am
19.03.2011, 24:00 Uhr (MEZ). AktionÀre, die an der Hauptversammlung
teilnehmen und AktionĂ€rsrechte ausĂŒben wollen, mĂŒssen ihren
Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag gegenĂŒber der Gesellschaft
nachweisen.

FĂŒr den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genĂŒgt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer DepotbestÀtigung
gemĂ€ĂŸ § 10a AktG. Die DepotbestĂ€tigung ist vom depotfĂŒhrenden
Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EuropÀischen
Wirtschaftsraumes oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
auszustellen. Die DepotbestÀtigung hat mindestens die in § 10a Abs 2
AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten. Soll durch die
DepotbestÀtigung der Nachweis der gegenwÀrtigen Eigenschaft als
AktionĂ€r gefĂŒhrt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei
der Gesellschaft nicht Àlter als sieben Tage sein. DepotbestÀtigungen
werden in deutscher und in englischer Sprache entgegengenommen.

FĂŒr nicht depotverwahrte Inhaberaktien genĂŒgt zum Nachweis der
AktionÀrseigenschaft die schriftliche BestÀtigung eines Notars mit
Niederlassung in Österreich (BesitzbestĂ€tigung).

Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag durch Depot-
oder BesitzbestÀtigung muss der Gesellschaft spÀtestens am dritten
Werktag vor der Hauptversammlung, sohin am 24.03.2011, per Post oder
per Boten (Oesterreichische Kontrollbank AG, Abteilung KMS / HV
Operation Center 1, Strauchgasse 1-3, 1. Stock, 1010 Wien), per
Telefax (+43 (0) 1 928 90 60) oder per E-Mail
(hv.anmeldung-1(at)oekb.at) zugehen.

GemĂ€ĂŸ § 262 Abs 20 AktG legt die Gesellschaft fest, dass sie
DepotbestĂ€tigungen entgegen § 10a Abs 3 zweiter Satz AktG nicht ĂŒber
ein international verbreitetes, besonders gesichertes
Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (z.B. SWIFT) dessen Teilnehmer
eindeutig identifiziert werden können, entgegennimmt.

Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters gemĂ€ĂŸ §§ 113 f AktG (§
106 Z 8 AktG)

Jeder AktionÀr, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht, eine natĂŒrliche oder juristische Person zum
Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des AktionÀrs an
der Hauptversammlung teil und verfĂŒgt ĂŒber dieselben Rechte wie der
AktionÀr, den er vertritt. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied
des Vorstandes oder des Aufsichtsrates darf das Stimmrecht als
BevollmĂ€chtigter nur ausĂŒben, soweit der AktionĂ€r eine ausdrĂŒckliche
Weisung ĂŒber die AusĂŒbung des Stimmrechts zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten erteilt hat. (Die Vollmacht muss einer
bestimmten Person erteilt werden.) Die Textform ist jedenfalls
ausreichend. Hat der AktionĂ€r seinem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut (§
10a AktG) Vollmacht erteilt, so genĂŒgt es, wenn dieses zusĂ€tzlich zur
DepotbestÀtigung die ErklÀrung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt
wurde.

FĂŒr die Erteilung einer Vollmacht kann das auf der Internetseite der
Gesellschaft www.lenzing.com unter Hauptversammlung 2011 zur
VerfĂŒgung gestellte Formular, das auch die Erteilung einer
beschrÀnkten Vollmacht ermöglicht, verwendet werden. Die Vollmacht
muss der Gesellschaft spÀtestens am 28.03.2011 bis 15.00 Uhr per Post
oder Boten (Oesterreichische Kontrollbank AG, Abteilung KMS / HV
Operation Center 1, Strauchgasse 1-3, 1. Stock, 1010 Wien), per
Telefax (+43 (0) 1 928 90 60) oder per E-Mail
(hv.anmeldung-1(at)oekb.at) zugegangen sein und wird von der
Gesellschaft aufbewahrt werden.

Am Tag der Hauptversammlung kann eine Vollmacht bzw. ein Widerruf der
Vollmacht lediglich bei der Registrierung zur Hauptversammlung am
Versammlungsort ĂŒbergeben werden. Die vorstehenden Vorschriften ĂŒber
die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemĂ€ĂŸ fĂŒr den Widerruf der
Vollmacht. Der Widerruf wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft
zugegangen ist.

GemĂ€ĂŸ § 262 Abs 20 AktG legt die Gesellschaft fest, dass sie
ErklĂ€rungen gemĂ€ĂŸ § 114 Abs 1 vierter Satz AktG entgegen § 10a Abs 3
zweiter Satz AktG nicht ĂŒber ein international verbreitetes,
besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute, dessen
Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können, entgegennimmt.

Gesamtanzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der
Einberufung (§ 106 Z 9 AktG)

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung betrÀgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 26.717.250,-- und ist in 25.725.000
auf Inhaber lautende StĂŒckaktien eingeteilt. Jede StĂŒckaktie gewĂ€hrt
ein Stimmrecht.

Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt am 29. MĂ€rz 2011 um 11.15
Uhr.

Die AktionĂ€re bzw. ihre Vertreter werden gebeten, zur ÜberprĂŒfung der
IdentitÀt am Eingang zur Hauptversammlung einen amtlichen
Lichtbildausweis (FĂŒhrerschein, Reisepass, Personalausweis)
vorzulegen. Wir ersuchen Sie, in Ihre Zeitplanung die zu erwartenden
zahlreichen Teilnehmer sowie die nunmehr ĂŒblichen
Sicherheitsvorkehrungen einzukalkulieren.

Lenzing, im MĂ€rz 2011
Der Vorstand

Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Lenzing AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

RĂŒckfragehinweis:

Lenzing AG
Mag. Angelika Guldt
Tel.: +43 (0) 7672-701-2713
Fax: +43 (0) 07672-96301
mailto:a.guldt(at)lenzing.com

Branche: Chemie
ISIN: AT0000644505
WKN: 852927
Index: WBI
Börsen: Berlin / Freiverkehr
Wien / Amtlicher Handel


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Datum: 01.03.2011 - 07:42 Uhr
Sprache: Deutsch
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