Postbank Finanzberatung AG will keine Bank sein und der BaFin sind die Hände gebunden...
(firmenpresse) - Hamburg, 2. März 2011. Die Postbank ist aktuell in den Medien, die Postbank Fi-nanzberatung AG könnte bald mit großen Schlagzeilen folgen. Anleger bereiten Klagen wegen Falschberatung und verschwiegener Provisionen vor. Die Gegenseite argumentiert damit, keine Bank zu sein. „Hier werden die Kunden für dumm ver-kauft, da sie überhaupt nicht bemerken, dass die Anlage im Endeffekt durch die Postbank Finanzberatung AG vertrieben wird“, erklärt Lutz Tiedemann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht von KWAG Rechtsanwälte, die Mandanten gegen die Postbank Finanzberatung AG vertreten. Der Stein kam ins Rollen, als eine Anle-gerin, die auf Anraten des Beraters der Postbank Finanzberatung AG in diverse geschlossene Schiffsfonds, Lebensversicherungsfonds und USA Immobilienfonds investierte, diese Investments aufgrund der schlechten Renditen hinterfragte. „Die der Anlegerin nicht genannten hohen Provisionen kamen ans Tageslicht, nachdem wir für die Mandantin aktiv wurden“, erläutert Tiedemann.
Es ist kein Geheimnis, dass Kreditinstitute in der Vergangenheit bei der Anlagebera-tung Kunden falsche Informationen gegeben haben, respektive wesentliche Informa-tionen verschwiegen haben. Hierfür werden die Banken von der höchstrichterlichen Rechtsprechung derzeit fast monatlich mit scharfen Urteilen abgestraft. Dabei ist die Rechtsprechung für Kreditinstitute sehr streng, wenn es um die Verheimlichung von Provisionen geht. Allerdings nur gegenüber diesen, nicht aber gegen sogenannte bankenungebunde Vermittler. Statt transparenter zu beraten, versuchen die Kredit-institute mit anderen Mitteln, die strenge Rechtsprechung zu umgehen.
Die Postbank AG, respektive die Postbank Finanzberatung AG, bietet hierfür ein interessantes Beispiel: Sie behauptet gegenüber den geschädigten Anlegern, dass sie als Postbank Finanzberatung AG gar keine Bank sei und mithin nicht der derzeit strengen Rechtsprechung unterliege. „Es erstaunt schon, wenn sich ein Unterneh-men „Bank“ nennt und nach eigener Auskunft als solche gar nicht tätig ist“, wundert sich Tiedemann. Der BaFin sind die Hände gebunden, denn die Postbank Finanzbe-ratung AG hat der geschädigten Anlegerin geschlossene Fonds vermittelt. Bei ge-schlossenen Fonds ist die Zuständigkeit der BaFin zu Ende. Weiterhin ist der Begriff „Bank“ nicht aufsichtsrechtlich geschützt und somit dürfen sich viele Unternehmen als „Bank“ bezeichnen, auch wenn sie gar keine Leistung im bankrechtlichen Sinne erbringen.
Für Kunden bedeutet dies, dass sie genau darauf achten sollten, wer ihr Vertrags-partner ist. Denn werden Fehlberatungen vorgenommen, können Geschädigte ge-genüber „echten“ Banken „leichter“ ihr Recht einfordern als bei einem sogenannten bankungebundenen Vermittler.
Die KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen - Rechtsanwälte in Partnerschaft ist, als eine ausnahmslos auf die Vertretung von Anleger- und Verbraucherinteressen spezialisierte Kanzlei, mit dem eindeutigen Anspruch, bestehende Ungleichgewichte auf dem Kapitalanlagemarkt zu regulieren.
Die beiden Gründungspartner, Jan-Henning Ahrens und Jens-Peter Gieschen, sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Schwerpunkte im Kapitalanlagerecht liegen unter anderem bei Medienfonds, Immobilienfonds, atypisch stillen Beteiligungen, klassischen Wertpapieranlagen und Falschberatungen durch Anlagevermittler.
Zahlreiche Fälle von hoher öffentlicher Aufmerksamkeit wurden mit positiven Ergebnissen für ihre Mandanten abgeschlossen. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten der Partnerschaft gehört außerdem das allgemeine Bankrecht mit allen seinen Fragestellungen zu Darlehen, Banksicherheiten und Sanierungen.
Die eindeutige Orientierung am Anlegerinteresse macht die KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen auch zu einem verlässlichen Partner vor, bei und nach wichtigen Anlageentscheidungen.
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