(ots) - Taubblinde Menschen sind in Deutschland bei der
Wahrnehmung ihrer Rechte extrem benachteiligt. "Es bestehen derzeit
für taubblinde Menschen unüberwindbare Hürden, die mit der
UN-Behindertenrechtskonvention nicht im Einklang stehen", erklärte
Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur
UN-Behindertenrechtskonvention, im Anschluss an ein Treffen mit
betroffenen Menschen und deren Vertretern in Berlin. In Deutschland
gebe es schätzungsweise 5000 Betroffene, die im Vergleich zu anderen
behinderten Menschen in ihrer Mobilität, in ihrer Kommunikation und
im Alltag auf besondere Weise eingeschränkt seien. Zudem seien sie
von Isolation bedroht und in hohem Maß auf Unterstützung angewiesen.
Aichele forderte die rechtliche Anerkennung von Taubblindheit als
Behinderung eigener Art. "Eine rechtliche Anerkennung wäre ein
entscheidender Schritt, um taubblinden Menschen eine bedarfsgerechte
Unterstützung und existentielle Hilfe zu organisieren." In
Deutschland gebe es gravierende Probleme, etwa fehlende
Beratungsstrukturen für Betroffene und ihre Familien, die strukturell
unterfinanzierte Rehabilitation oder der Mangel an professionellen
Assistenten für taubblinde Menschen. "Ein selbstbestimmtes Leben ist
für taubblinde Menschen nur dann möglich, wenn sie im Alltag durch
persönliche Assistenten unterstützt werden und frühzeitig geeignete
Kommunikationsformen, etwa die taktile Gebärdensprache oder das
Lormen erlernen können", so Aichele.
Der Menschenrechtsexperte rief die Politik dazu auf, besonders
benachteiligte Menschen mit Behinderungen bei der Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention durch Aktions- und Maßnahmenpläne
vorrangig zu berücksichtigen. Im Unterschied zu anderen Gruppen
behinderter Menschen könnten sie nur unzureichend auf Selbsthilfe-
oder Stellvertretungsstrukturen zurückgreifen, so der Leiter der
Monitoring-Stelle. Er regte an, eine wissenschaftliche Untersuchung
der Lebenslage "Taubblindheit" in Auftrag zu geben.
Positionen Nr. 1-3:
"Monitoring - unverzichtbarer Beitrag zur staatlichen Umsetzung
der UN-Behindertenrechtskonvention" "Aktionspläne zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention" "Partizipation - ein
Querschnittsanliegen der UN-Behindertenrechtskonvention"
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