(ots) - Berlin, 02.03.2011 - . "Wir begrüßen ausdrücklich
die Entscheidung von Bundesgesundheitsminister Rösler, die sogenannte
Öffnungsklausel bei der Novellierung der GOZ nicht zu berücksichtigen
und die weitere GKVisierung der Privaten Krankenversicherung zu
stoppen. Die Öffnungsklausel hätte zum Preisdumping durch
Selektivverträge geführt, damit die Qualität der Patientenversorgung
gemindert und Ärztegruppen in die direkte Abhängigkeit der
PKV-Administration gebracht. Der Bundesgesundheitsminister hat mit
diesem Schritt die Freiberuflichkeit der Ärzte und das Niveau der
medizinischen Versorgung vor erheblichem Schaden bewahrt. Die für die
Patientenversorgung wichtige freie Arztwahl wie auch Therapiefreiheit
kann so erhalten bleiben", so Dr. Windhorst nach einem Gespräch mit
dem Bundesgesundheitsministerium zu dem Kompromiss zur GOZ-Reform.
Der vom BMG jetzt gesetzte ordnungspolitische Rahmen entspreche den
berechtigten Erwartungen der Ärzteschaft gemäß § 11 der
Bundesärzteordnung. "Wir brauchen eine Gebührenordnung, die
freiberuflich tätigen Ärzten eine faire und leistungsgerechte
Entgeldsituation bietet. Dies ist und bleibt zwingende Voraussetzung
für eine hochqualifizierte Versorgung der Patienten. Eine
Honorarabsenkung zugunsten eines Verzichts auf eine Öffnungsklausel
ist deshalb für uns völlig indiskutabel".
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