(ots) - Die Bundeszahnärztekammer begrüßt die Entscheidung
von Bundesgesundheitsminister Rösler, keine Öffnungsklausel in der
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu implementieren. "Damit ist
eines unserer Hauptziele erreicht", so der Präsident der
Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel. "Die aktuellen
Verlautbarungen aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zu
einer eingeplanten 6 prozentigen Honorarerhöhung wurden hingegen
offensichtlich unter Spar-Maßgaben erstellt. Daher bekräftigt die
Bundeszahnärztekammer ihre Forderung nach einer angemessenen
Berücksichtigung der Kostensteigerung der letzten 23 Jahre. Der nun
in Aussicht gestellte einstellige Honoraranstieg ist nach 23 Jahren
Stillstand nicht hinnehmbar und widerspricht den Vorgaben des
Zahnheilkundegesetzes sowie der Koalitionsvereinbarung", so Engel
weiter.
Als Vertreter der deutschen Zahnärzteschaft auf Bundesebene setzte
sich die BZÄK in unzähligen Gesprächen und Anhörungen mit BMG und
gesundheitspolitischen Entscheidungsträgern intensiv für eine hohe
Behandlungsqualität, die Wahrung der Patientenrechte und zugleich
eine kostenbewusste und effiziente zahnmedizinische Versorgung ein.
Die BZÄK war an der Erarbeitung des angekündigten
GOZReferentenentwurfes ausschließlich mit fachlicher Expertise
beteiligt. Zu den politischen Weichenstellungen wurde die BZÄK zwar
gehört jedoch nicht aktiv eingebunden. Die BZÄK wandte sich dabei mit
aller Entschiedenheit gegen die Einführung einer sogenannten
Öffnungsklausel aber setzte sich auch für einen angemessenen
Honorarzuwachs ein.
Hintergrund
Die bis heute gültige GOZ wurde 1987 entwickelt und trat zum 1.
Januar 1988 in Kraft. Seit 23 Jahren wurde sie nicht aktualisiert und
hinkt den wissenschaftlichen Entwicklungen, den zahnmedizinischen
Leistungen und auch den wirtschaftlichen Entwicklungen hinterher.
Seit Jahren forderte die deutsche Zahnärzteschaft deshalb, die GOZ zu
aktualisieren.
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