(ots) - In der Niedersächsischen Staatskanzlei ist heute
eine Vereinbarung zum Offshore-Windpark Nordergründe unterzeichnet
worden. Auf der Grundlage dieses Vergleichs wird u.a. ein
umfangreiches Monitoringprogramm zur Erfassung der Kollisionen von
Zugvögeln mit den Windkraftanlagen eingerichtet. Damit wird auch die
Basis zur Beurteilung der ökologischen Auswirkungen von
Offshore-Windparks bei zukünftigen Planungen verbessert. Die
"Stiftung Naturlandschaft" wird außerdem 20% des Ersatzgeldes
erhalten, um insbesondere die Erhaltung und Stärkung der Populationen
von See- und Küstenvögeln sowie die Entwicklung von Rastmöglichkeiten
von Zugvögeln im Küstenstreifen zu fördern.
Im Gegenzug nimmt der BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland, Landesverband Niedersachsen e.V.) seine Klage gegen den
im November 2007 erteilten immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid
zurück. Der BUND hatte mit Unterstützung des WWF gegen den Windpark
wegen der Gefährdung wildlebender Vogelarten Rechtsmittel eingelegt.
Die Firma Energiekontor kann nun die geplanten 18 Windkraftanlagen
am Standort Nordergründe nordöstlich der Insel Wangerooge errichten.
Das Gebiet wurde im Landesraumordnungsprogramm als Eignungsgebiet zur
"Erprobung der Windenergienutzung auf See" ausgewiesen. Es liegt
außerhalb des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer, der
ausgewiesenen Natura 2000-Gebiete und außerhalb des
Weltnaturerbegebietes Wattenmeer.
Neben Energiekontor, BUND und WWF hat auch das Land Niedersachsen
(vertreten durch die Niedersächsische Staatskanzlei, das
Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz und das
Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg) die Vergleichsvereinbarung
unterschrieben.
Pressekontakt:
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