(ots) - Zum morgigen 100. Internationalen Frauentag erklärt
Bundesfrauensprecherin Edda Schliepack:
Langzeitarbeitslose Frauen in Deutschland sind bei der
Arbeitsvermittlung oftmals klar benachteiligt. Insbesondere die
geltenden Frauenförderquoten werden nicht eingehalten, sondern
vielmehr durch die bevorzugte Vermittlung von Männern ausgehebelt.
Zudem werden Frauen häufiger als Männer in eine geringfügige
Beschäftigung vermittelt. Darüber hinaus verhindern die gesetzlichen
Regelungen zur Anrechnung des Partnereinkommens in einer
Bedarfsgemeinschaft, dass arbeitslose Frauen in Arbeit vermittelt
werden. Denn Arbeitslose, die aufgrund der Anrechnung des
Partnereinkommens aus dem Leistungsbezug fallen, verlieren dadurch
ihre Rechte als Erwerbslose und haben praktisch keinen Zugang zu
Arbeitsförderungsmaßnahmen.
Der SoVD fordert die Jobcenter dazu auf, alles dafür zu tun, um
die Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Hierfür
sind durchgreifende Änderungen bei der Arbeitsvermittlung
erforderlich. So müssen Frauen mit Kleinkindern und Alleinerziehende
besondere Unterstützung bei der Kinderbetreuung erhalten. In den
Jobcentern müssen verpflichtend Genderbeauftragte tätig werden.
Die Bundesregierung ist aufgefordert, die Anrechnung von
Partnereinkommen neu zu regeln und sicherzustellen, dass jeder
Arbeitslose einen individuellen Anspruch auf
Arbeitsförderungsmaßnahmen erhält.
V.i.S.d.P.: Benedikt Dederichs
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