Bremen, 09.10.2007 Für die Gläubiger von Argentinien-Anleihen besteht noch Hoffnung
(firmenpresse) - Laut Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (BVG) vom 08.05.2007 (2 BvM 1-5/03; 2 BvM 1/06; 2 BvM 2/06) ist ein Staat nicht berechtigt, gegenüber Privatpersonen die Erfüllung fälliger privatrechtlicher Zahlungsansprüche unter Berufung auf den wegen Zahlungsunfähigkeit erklärten Staatsnotstand zeitweise zu verweigern.
„Dieses höchstrichterliche Urteil eröffnet unseres Erachtens Gläubigern von Argentinien-Anleihen reelle Chancen, ihr Geld zumindest langfristig zurückzubekommen“, stellt Rechtanwalt Lars Murken von der Kapitalanlegerschutzkanzlei Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) fest, die zahlreiche Privatanleger im Zusammenhang mit Argentinien-Anleihen vertreten. „Damit die Ansprüche nicht verjähren, raten wir insbesondere allen rechtsschutzversicherten Gläubigern, in Deutschland Klage gegen den Staat Argentinien einzureichen.“ Denn aus dem daraus resultierenden vollstreckbaren Titel können Anleger dreißig Jahre gegen den Staat Argentinien vollstrecken, ohne die Verjährung ihrer Ansprüche befürchten zu müssen.
Da Argentinien zahlungsfähig ist, rät hrp Anlegern unbedingt dazu, einen vollstreckbaren Titel einzuholen. „Derzeit ist eine Vollstreckung zwar noch schwierig; langfristig gesehen wird diese unserer Auffassung nach jedoch erfolgreich sein“, so Murken.
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Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) nimmt laut JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien, 2006/2007, eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Kapitalanlage-, Bank- und Börsenrecht tätig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann gehören gemäß JUVE-Handbuch zu den häufig empfohlenen Anwälten.
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