(ots) - Die große Mehrheit der deutschen Verbraucher lehnt
gentechnisch veränderte Pflanzen im Essen ab. Dennoch haben die
Bundesländer Niedersachsen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein
einen Antrag in den Bundesrat eingebracht, um die strikte Reinhaltung
von Saatgut aufzuweichen und Verunreinigungen unterhalb von
0,1Prozent künftig ohne Kennzeichnung zu dulden. "Die Nulltoleranz
muss wirklich bei Null bleiben, sonst ist das der Anfang vom Ende der
gentechnikfreien Landwirtschaft", kritisiert
NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Zum Tag des
Verbraucherschutzes am Dienstag, 15. März, fordert der NABU die
Ministerpräsidenten der Länder auf, den Antrag für die Duldung
gentechnischer Verunreinigungen von Saatgut auf der Sitzung des
Bundesrates am 18. März abzulehnen. "Wenn sie die Wahlfreiheit der
Konsumenten, Landwirte und Züchter ernsthaft sichern wollen, dann
müssen sie zuallererst das Saatgut vor Kontaminationen mit
gentechnisch veränderten Organismen (GVO) schützen. Denn das Saatgut
steht am Anfang der Lebensmittelkette, deshalb ist es auch
volkswirtschaftlich geboten, dort für die größtmögliche Reinheit zu
sorgen", erklärt Miller. Die Gefahren, die von einer Aufweichung der
Nulltoleranz ausgehen, sind sehr real, erläutert Miller: "Konkret
bedeutet eine Toleranz von 0,1 Prozent beispielsweise bei Raps, dass
bis zu 500 unerkannter gentechnisch veränderter Rapspflanzen pro
Hektar ausgebracht werden können. Und die werden sich selbstständig
weitervermehren, auskreuzen und sich damit unerkannt in der
Landschaft und Landwirtschaft etablieren können." Tatsächlich kommen
jetzt schon die meisten GVO als Futtermittel nach Deutschland und
landen auf dem Weg über die Tiermägen unerkannt auf unseren Tellern.
Weltweit werden große Mengen an gentechnisch verändertem Mais und
Soja als Tierfutter angebaut, die auch nach Europa gelangen. Doch
nicht alle sind bei uns zugelassen. Deshalb hat der zuständige
Ausschuss der EU-Mitgliedsländer im Februar dieses Jahres bereits die
Aufhebung der Nulltoleranz für in der EU nicht zugelassene GVO bei
Futtermitteln beschlossen. Nun sollen diese Regelungen auch für
Saatgut gelten. "Das wollen die deutschen Verbraucher nicht, und das
können wir auch im Interesse des Naturschutzes nicht hinnehmen",
betont Miller.
Für Rückfragen:
Dr. Steffi Ober, NABU-Expertin für Agro-Gentechnik, Tel. 030-284
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NABU.deOriginaltext vom NABU
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