(ots) - Eigenheimerwerber in Deutschland werden nach
Vorlage des neuen EU-Gesetzentwurfs zu Hypothekarkrediten damit
rechnen dürfen, dass die bislang üblichen hohen
Entschädigungszahlungen bei vorzeitiger Ablösung von Baukrediten auf
den Prüfstand kommen. Die für den 16. März 2011 angekündigte neue
EU-Richtlinie zur verantwortungsvollen Wohnungsbaufinanzierung werde
zwar kein Verbot der deutschen Vorfälligkeitsentschädigung
beinhalten, heißt es aus Brüssel. Allerdings rechnen Experten damit,
dass künftig der nationale Gesetzgeber für einen Interessenausgleich
beim vorzeitigen Ausstieg von Baufinanzierungskunden sorgen muss. Die
deutschen Banken sollten jetzt frühzeitig die Chance nutzen, bei
ihren Kunden mit neuen Baufinanzierungsprodukten zu punkten. Denn
bisher fällt die Innovationsbereitschaft in diesem Bereich im
Vergleich zum europäischen Ausland unterdurchschnittlich aus. Das hat
eine Marktanalyse von Steria Mummert Consulting ergeben.
"Die Vorfälligkeitsentschädigung für Banken in Deutschland sorgt
grundsätzlich dafür, dass die Hypothekenzinsen für Verbraucher in
Deutschland im europäischen Vergleich günstig ausfallen", erklärt
Dirk Lange, Bankenexperte bei Steria Mummert Consulting. "Da die
Institute im Ausland gegen vorzeitige Kündigungen der Baudarlehen
nicht in gleicher Weise gesichert sind, fordern sie in der Regel von
allen Kunden einen pauschalen Refinanzierungsaufschlag, der
eventuelle Ausfallkosten abzudecken hilft."
Nach dem deutschen Modell kommt es allerdings bei der
Vorfälligkeitsentschädigung immer dann zu einem Interessenkonflikt,
wenn die Bank im Zeitpunkt der vorzeitigen Auflösung des Darlehens
tatsächlich überhaupt keinen Ausfallschaden erleidet. Denn wenn die
Hypothekenzinsen am Markt zwischenzeitlich gestiegen sind, verdient
die Bank bei der Weitergabe des geliehenen Geldes an einen anderen
Kunden eventuell mehr, als bei einer Fortsetzung der Laufzeit
angefallen wäre.
"Für die Banken ergibt sich im Zuge der neuen EU-Regeln für
Hypothekenkredite eine gute Gelegenheit, auf die Kunden zuzugehen und
beispielsweise mit neuen Angeboten den potenziellen
Interessenkonflikt im Falle einer vorzeitigen Tilgung von Baukrediten
zu lösen", so Dirk Lange weiter. "So sollten die Institute in ihren
Produktabteilungen über variable Darlehen nachdenken, bei denen das
Risiko von Zinsbewegungen am Hypothekenmarkt transparent aufgeteilt
wird. Damit haben die Banken gute Chancen, den deutschen
Verbraucherschützern ein Stück voraus zu sein, wenn sich diese mit
dem von der EU eröffneten Gestaltungsspielraum für eine nationale
Neuordnung der Regelungen rund um die Wohnungsbaufinanzierung
einsetzen."
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