PresseKat - WAZ: Verdi wirft Netto sittenwidrige Löhne vor

WAZ: Verdi wirft Netto

sittenwidrige Löhne vor

ID: 367636

(ots) - Die Gewerkschaft Verdi wirft dem
Lebensmittel-Discounter Netto sittenwidrige Stundenlöhne von 5,50
Euro vor. Und den Jobcentern, dass sie "Arbeitslose zwingen, solche
Stellen anzunehmen", so Liselotte Hinz, Verdi-Landeschefin für den
Handel, zur WAZ-Gruppe (Mittwochsausgaben). Ein Arbeitsvertrag der
Netto-Niederlassung Bottrop, der der WAZ vorliegt, weist einen
Stundenlohn von 5,50 Euro aus, zuzüglich einem Euro an Zulagen, mit
denen alle weiteren Ansprüche, etwa auf Urlaubs- oder Weihnachtsgeld,
abgegolten sind. Verdi lässt als Stundenlohn aber nur die 5,50 Euro
gelten, weil die Zulagen auch bei den tariflich Beschäftigten
gesondert und nicht auf den Grundlohn gerechnet würden. Im
vorliegenden Fall, laut Verdi nur einer von vielen, sei der
Hartz-IV-Empfänger vom Jobcenter unter Androhung von Sanktionen
aufgefordert worden, einen 325-Euro-Job bei Netto anzunehmen. Dafür
müsse er 50 Stunden im Monat arbeiten. Verdi wirft der Edeka-Tochter
Netto vor, damit den Tarif gezielt zu unterlaufen. Laut Folkert
Küpers, Discount-Experte bei Verdi NRW, sind mittlerweile von den
bundesweit 72 000 Netto-Mitarbeitern 30 000 geringfügig beschäftigt.
Netto kommentierte diese Zahlen nicht, teilte aber schriftlich mit,
"die Löhne des größten Teils unserer Mitarbeiter" würden "auf bzw.
über Tarifniveau" liegen. Vor zwei Jahren wurde Kik vom
Landesarbeitsgericht Hamm bescheinigt, mit 5,20 Euro einen
sittenwidrigen Lohn gezahlt zu haben. Für die Jobcenter gelten Löhne
als sittenwidrig, wenn sie 30 Prozent oder mehr unter Tarif
liegen.Geht man wie Netto von 6,50 Euro aus, wird diese Grenze gerade
noch eingehalten. Der Grundlohn von 5,50 Euro liegt dagegen fast 40
Prozent unter dem niedrigsten Tarif. "Die Arbeitsagentur vermittelt
in Stellen mit sittenwidrigen Löhnen - bis ein Sozialgericht dies
stoppt", sagt Küpers. Die Landesarbeitsagentur betonte, die




Sachbearbeiter würden jeden Lohn auf seine Sittenwidrigkeit prüfen.



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Datum: 16.03.2011 - 05:00 Uhr
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