(ots) - Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist - entgegen
anders lautender Presseberichte - darauf vorbereitet, die
beschlossene Erhöhung des Arbeitslosengeldes II an die
Leistungsempfänger ab April pünktlich auszuzahlen. "Wir sind
gerüstet, nicht nur den neuen Regelsatz sondern auch die Differenz
zwischen den alten und den neuen Regelsätzen ab Januar 2011 und den
neuen Regelsatz wie geplant zu überweisen", sagte Heinrich Alt,
Vorstand Grundsicherung.
Durch die zeitliche Verzögerung im Gesetzgebungsverfahren ist eine
Vielzahl an Buchungen für die zurückliegenden Monate notwendig. Es
müssen sowohl die rückwirkenden Nachzahlungen als auch die
gleichzeitige Erhöhung des Regelsatzes angewiesen werden. Die
Buchungsvorgänge werden technisch entzerrt. Demnach erhalten
Leistungsempfänger Ende dieses Monats zwei getrennte Überweisungen.
Zum einen die Hartz IV Zahlung für April noch in alter Höhe und zum
anderen die rückwirkende Erhöhung des Regelsatzes für die Monate
Januar bis einschließlich April, also im Regelfall 20 Euro. Damit
wird im Ergebnis sichergestellt, dass die Leistungsempfänger nicht
nur den vollen, neuen Regelsatz für den Monat April erhalten, sondern
zugleich auch die Nachzahlung für die Monate Januar bis März. "Den
Leistungsberechtigten entstehen keinerlei Risiken oder Nachteile. Sie
erhalten pünktlich sowohl den erhöhten Regelsatz als auch die
Nachzahlung, nur in zwei Ãœberweisungen", betont Alt.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.
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