(ots) - BDI: EU-Vorschlag für einheitliche
Bemessungsgrundlage bei der Körperschaftsteuer sinnvoll
- Für bessere Wettbewerbsfähigkeit internationaler Unternehmen
- Systeme vereinheitlichen
- Ersatz der Gewerbesteuer notwendig
15/2011
16. März 2011
"Wir unterstützen den Vorschlag der EU-Kommission für eine
Steuerharmonisierung in der EU. Zentrales Ziel ist, die Systeme zu
vereinheitlichen, nicht die Tarife." Das sagte
BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf am Mittwoch in Berlin zum
Vorschlag der Europäischen Kommission für eine EU-weite Neubemessung
der Körperschaftsteuer ("Gemeinsame Konsolidierte
Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage")
Würde der Vorschlag umgesetzt, würden zahlreiche Hürden im
Unternehmensteuerrecht abgebaut. Der Vorschlag greift laut BDI
wesentliche Anliegen der Unternehmen auf:
- Er soll eine freiwillige Alternative zu den nationalen
Steuersystemen sein und diese nicht ersetzen.
- Sein Ziel ist, die Bemessungsgrundlagen zu harmonisieren,
nicht die Steuersätze. Diese können die Mitgliedstaaten
weiter selbst festlegen.
- Er sieht eine grenzüberschreitende Verlustverrechnung und
zeitlich unbefristete Verlustvorträge vor.
- Es soll künftig nur noch eine einzige Steuerbehörde als
Anlaufstelle geben.
Der EU-Vorschlag alleine reiche aber nicht aus, unterstrich
Schnappauf. Denn ungefähr die Hälfte der Steuerbelastung mache für
Unternehmen nicht die Körperschaftsteuer aus, sondern die
Gewerbesteuer: "Wenn die Bundesregierung es ernst meint, muss sie
erst einmal die Gewerbesteuer ersetzen, die es in keinem anderen
EU-Land gibt. Soweit ein Ersatz der Gewerbesteuer derzeit nicht
realisierbar scheint, müssen zumindest strukturelle Reformschritte
eingeleitet und die systemwidrigen ertragsunabhängigen Elemente der
Gewerbesteuer beseitigt werden."
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