(firmenpresse) - München, 03. März 2011: Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat für eine Mandantin, die in den Jahren 2006 bis 2008 mehrere Investmentvereinbarungen der Integro Capital gezeichnet hatte, einen dinglichen Arrest sowohl gegen die Integro Capital Partners Ltd. als auch gegen deren Verantwortlichen erwirkt. Das Landgericht Frankfurt am Main gab dem Antrag der Anlegerin im Eilverfahren statt und legte mittels Beschluss fest, dass der dingliche Arrest in das Vermögen der Antragsgegner angeordnet werde.
Die Integro Capital Partners Ltd. und ihr Verantwortlicher sammelten nach Feststellung des Landgerichts Görlitz seit dem Jahr 2004 Kapital von deutschen Anlegern unter der Behauptung ein, dass es sich um eine renditestarke und sichere Geldanlage handele. Sie garantierten den Anlegern dabei auszuzahlende oder zu thesaurierende Renditen zwischen 0,467 und 2,4 Prozent monatlich. Dabei wusste der Verantwortliche der Integro Capital Partners Ltd., so das Landgericht Görlitz weiter, dass er die ihm anvertrauten Gelder nicht absprachegemäß anlegen werde. Tatsächlich verfügt die Integro Capital Partners Ltd. auch nicht über ausreichend Vermögen, um den Anlegern ihr Geld zurückzahlen zu können. Der Verantwortliche der Integro Capital Partners Ltd. ist deswegen vom Landgericht Görlitz zu einer mehrjährigen Haftstrafe wegen Betruges verurteilt worden.
"Nachdem es uns bereits gelungen war, einen Arrest gegen den Verantwortlichen der Integro Capital Partners Ltd. zu erwirken, konnten wir nun auch einen vorläufig vollstreckbaren Titel gegen die Gesellschaft selbst erzielen", so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A. von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich. "Zweck dieses Verfahrens war es, den geltend gemachten Anspruch unserer Mandantschaft umgehend zu sichern, um zu verhindern, dass zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr auf das Vermögen der Antragsgegner zugegriffen werden kann. Der erlassene Arrest stellt daher insofern einen Vorteil dar, als dass die Staatsanwaltschaft Gelder der Integro Capital Partners Ltd. sicher gestellt hat, auf die, sofern noch vorhanden, unsere Mandantschaft nun zugreifen kann.“
Rechtsanwalt Luber rät daher allen Geschädigten der Integro Capital Partners Ltd., anwaltlichen Rat von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten in Anspruch zu nehmen.
Christian Luber, LL.M., M.A.
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