Neuer Studierfähigkeitstest liegt am Rande des rechtlich Erlaubten
(firmenpresse) - Köln, den 17. März 2011 Die Universität zu Köln hat das Zulassungs- und Auswahlverfahren für die Studiengänge Business Administration und Economics neu gestaltet. Für das Wintersemester 2011/2012 müssen die Studienbewerber einen "fachspezifischen Studierfähigkeitstest" durchlaufen. Wenn die Anzahl der zugangsberechtigten Bewerber die Anzahl der Studienplätze übersteigt, soll neben der Bachelor-Abschlussnote auch der Studierfähigkeitstest über die Zulassung zum Studium entscheiden.
"Die Universität testet erneut die rechtlichen Grenzen aus", erklärt Dr. Christian Birnbaum, Spezialist für Hochschulzulassungsrecht aus Köln. "Schon zum letzten Wintersemester sind viele Studenten mit Erfolg gegen die rigiden Zulassungs–beschränkungen vorgegangen. Der Studierfähigkeitstest liegt am Rande dessen, was die Rechtsprechung erlaubt. Immerhin haben die Bachelorabsolventen ja bereits ein Hochschulstudium abgeschlossen und damit ihre Studierfähigkeit unter Beweis gestellt. Und auch der ausgefeilteste Test ändert nichts an dem eigentlichen Problem: dem Kapazitätsengpass, also dem vermeintlichen Mangel an Master-Studienplätzen."
Schon zum vorangegangenen Wintersemester wurden alle Bewerber, die die Kapazitätsberechnung gerichtlich infrage gestellt hatten, nachträglich zugelassen. "Diese Möglichkeit bestand, und diese Möglichkeit besteht nach wie vor, völlig unabhängig von dem Testergebnis", so Birnbaum.
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