Medienfonds galten in den letzten Jahren als vermeintlich risikoarme Kapitalanlagen und waren deshalb eine häufig gewählte Anlageform. Die Anleger konnten dabei die teilweise sehr hohen Verlustzuweisungen aus deren Medienfondsbeteiligung in ihrer Steuererklärung geltend machen.
Seit einiger Zeit ist aber nicht nur die steuerliche Geltendmachung von neuen Medienfonds nicht mehr möglich. Zudem werden zahlreichen bereits als Steuersparmodelle genutzten Medienfonds die zunächst gewährten Steuervorteile wieder aberkannt.
(firmenpresse) -
Steuerverluste bei Academy Filmfonds nicht abzugsfähig
Hiervon betroffen sind nun auch die von der Commerzbank mit einem Gesamtvolumen von 290 Millionen Euro aufgelegten Filmfonds MHF Erste Academy Film GmbH & Co. Beteiligungs KG i.L. sowie MHF Zweite Academy Film GmbH & Co. KG. Die Geschäftsführung teilte den Anlegern nach der Betriebsprüfung mit, dass die Steuerverluste nicht abzugsfähig seien. Dies führt zu Steuernachforderungen in Millionenhöhe nebst Zinsen in Höhe von 6 % p.a. seit 2001 bzw. 2002!
Nach den Regeln des Medienerlasses dürfen Anleger begehrte Steuervorteile nur nutzen, wenn sie das unternehmerische Risiko tragen. Bei den Filmfonds MHF Erste Academy Film GmbH & Co. Beteiligungs KG i.L. sowie MHF Zweite Academy Film GmbH & Co. KG sollten die Filme nach den Fondsprospekten vollständig selbst finanziert werden. Koproduktionen mit anderen Produzenten waren nicht vorgesehen. Zudem garantierte die Film-Lizenznehmerin Franchise Pictures am Laufzeitende eine Zahlung, die mindestens den Kapitaleinsatz der Anleger ohne Agio abdeckte. Im Falle eines Ausfalls sollte die Commerzbank einspringen.
Im Jahr 2004 wurden die Franchise, einige Tochtergesellschaften sowie deren Chef wegen betrügerisch überhöhter Filmbudgets bei einem anderen Geschäftspartner zu 121, 7 Millionen Dollar Schadensersatz nebst Zinsen verurteilt. Wenig später ging das amerikanische Unternehmen in Insolvenz.
Über die Gründung der Koproduktionsgesellschaft in den USA und die damit einhergehende Aberkennung der Garantiestruktur durch die Finanzämter wurden die Anleger nicht umfassend informiert.
Rechtliche Möglichkeiten für Betroffene
Trotz der sich in jüngster Zeit häufenden Hiobsbotschaften sind betroffene Medienfondsanleger in rechtlicher Hinsicht jedoch nicht schutzlos gestellt. Anleger der Filmfonds MHF Erste Academy Film GmbH & Co. Beteiligungs KG i.L. sowie MHF Zweite Academy Film GmbH & Co. KG können Ansprüche aus Prospekthaftung sowie Schadensersatzansprüche aufgrund nicht bzw. nicht hinreichend erfolgter Risikoaufklärung geltend machen. Ob und inwieweit Ansprüche bestehen, bedarf dabei stets einer umfassenden wie individuellen Begutachtung durch einen vorzugsweise auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt.
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