(ots) - Offene Immobilienfonds galten lange Zeit als
sicheres Investment und Fondsanteile wurden häufig wie Festgeld
angeboten. Seit dem 17. März 2011 nimmt die Fondsgesellschaft Union
Investment Real Estate GmbH wegen der atomaren Katastrophe in Japan
Anteilsscheine am UniImmo Global nicht mehr zurück beziehungsweise
gibt keine neuen mehr aus. Der Fonds ist zu 14 Prozent in Immobilien
im Raum Tokio investiert. Die Gesellschaft begründet diesen Schritt
damit, dass die Immobilien in Tokio wegen des Nuklearunfalls und der
unabsehbaren wirtschaftlichen Folgen neu bewertet werden müssten.
"Sehr problematisch ist die aktuelle Situation auch für die
investierten Anleger", so der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp). "Diese kommen zurzeit nicht
an ihr Geld", so Hahn weiter, "oder können ihre Anteile an der Börse
nur mit deutlichen Abschlägen verkaufen."
Der Fonds war am 1. April 2004 von der Union Investment aufgelegt
worden. Er hat ein Volumen von 2,34 Milliarden Euro. Erst Anfang März
hatte der Fonds die Fondsgebäude in Tokio abgewertet und dadurch
hatten die Fonds-Anteile 4,5 Prozent ihres Wertes eingebüßt. Der
Nettoinventarwert beträgt aktuell 51,60 Euro pro Anteil. Die Anteile
werden allerdings zurzeit nur am Zweitmarkt für 47,50 Euro pro Anteil
gehandelt. Bei aktuellem Verkauf hätte ein Anleger damit einen
Verlust von 12,5 Prozent realisiert. Von der Rücknahmeaussetzung der
Fondsanteile sind nach Schätzung von hrp 150.000 bundesdeutsche
Privatanleger betroffen. Es steht noch nicht fest, ob und wann der
UniImmo Global wieder Anteile zurücknimmt.
Den investierten Anlegern rät Anwalt Hahn, "etwaige
Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank und auch gegen die
Kapitalanlagegesellschaft fachanwaltlich prüfen zu lassen". Grundlage
dafür seien eine mögliche Falschberatung und eventuell fehlerhafte
Angaben im Prospekt. "Die betroffenen Anleger müssen allerdings
schnell handeln," sagt Hahn, "denn Schadensersatzansprüche wegen
Falschberatung verjähren bei Käufen vor dem 5. August 2009 wegen
fahrlässiger Pflichtverletzung spätestens in drei Jahre ab Erwerb der
Fondsanteile." Anleger können daher nicht in Ruhe abwarten, sondern
sie müssen zügig rechtliche Schritte und gegebenenfalls
verjährungshemmende Maßnahmen einleiten.
Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2010/2011, als "empfohlene Kanzlei" bei den
bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der
Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren
ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und
RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig
empfohlenen" Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit
Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich
Kapitalanleger.
Kanzleikontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
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