(ots) - Der unbereinigte Gender Pay Gap, das heißt der
prozentuale Unterschied im durchschnittlichen Bruttostundenverdienst
von Männern und Frauen, lag im Jahr 2010 - wie in den Vorjahren - bei
23%. Die Bruttostundenverdienste von Arbeitnehmerinnen waren also
durchschnittlich 23% niedriger als die der Arbeitnehmer. Dies teilt
das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Equal Pay Day am
25. März 2011 mit.
Untersuchungen über die ursächlichen Faktoren des Gender Pay Gap
wurden letztmalig auf Basis der Verdienststrukturerhebung 2006
durchgeführt. Da diese Faktoren jedoch nur langfristigen
Veränderungsprozessen unterliegen, lassen sich - trotz des zeitlichen
Abstands - aus der für das Jahr 2006 durchgeführten Untersuchung
Anhaltspunkte für das Jahr 2010 ableiten. Demnach ergeben sich die
wichtigsten messbaren Ursachen für den unbereinigten Gender Pay Gap
aus den Unterschieden in der Berufs- und Branchenwahl sowie aus
ungleich verteilten Arbeitsplatzanforderungen hinsichtlich Führung
und Qualifikation. So gehen Arbeitnehmerinnen im Vergleich zu
Arbeitnehmern eher Tätigkeiten nach, die mit tendenziell geringeren
Verdienstmöglichkeiten und Anforderungen verbunden sind. Schließlich
trägt auch der höhere Anteil von Frauen in geringfügiger
Beschäftigung zum unbereinigten Gender Pay Gap bei. Rund zwei Drittel
des Unterschieds in den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten
können durch die genannten sowie weitere in den Analysen
berücksichtigte Faktoren, wie zum Beispiel Dienstalter und
Beschäftigungsumfang, erklärt werden.
Das verbleibende Drittel des Verdienstunterschieds entspricht dem
bereinigten Gender Pay Gap. Er lag in Deutschland im Jahr 2006 bei
etwa 8%. Dies bedeutet, dass im Durchschnitt Arbeitnehmerinnen auch
unter der Voraussetzung, dass Männer und Frauen eine vergleichbare
Tätigkeit ausüben und über eine äquivalente Qualifikation verfügen,
im Jahr 2006 pro Stunde 8% weniger als Männer verdienten.
Wie die bundesweiten Ergebnisse für den unbereinigten Gender Pay
Gap zeigen auch die Ergebnisse für Ost- beziehungsweise
Westdeutschland keine nennenswerten Veränderungen gegenüber den
Vorjahren auf: Im früheren Bundesgebiet lag der
geschlechtsspezifische Verdienstunterschied im Jahr 2010 bei 25% und
in den neuen Ländern bei 6%. Die für das Jahr 2006 durchgeführten
Analysen zeigen, dass trotz eines großen Ost-West-Unterschieds im
unbereinigten Gender Pay Gap der bereinigte Verdienstunterschied in
beiden Regionen auf etwa vergleichbarem Niveau liegt (früheres
Bundesgebiet: 8%; neue Länder: 12%).
Methodische Hinweise:
Zur Berechnung geschlechtsspezifischer Verdienstunterschiede
stehen zwei Indikatoren mit unterschiedlicher Intention zur
Verfügung: Der unbereinigte Gender Pay Gap vergleicht den
Durchschnittsverdienst aller Arbeitnehmer beziehungsweise
Arbeitnehmerinnen in allgemeiner Form miteinander. Auf diese Weise
wird auch der Teil des Verdienstunterschieds erfasst, der durch
schlechtere Zugangschancen von Frauen hinsichtlich bestimmter Berufe
oder Karrierestufen verursacht wird, die möglicherweise ebenfalls das
Ergebnis benachteiligender Strukturen sind. Der bereinigte Gender Pay
Gap hingegen misst den Verdienstabstand von Männern und Frauen mit
vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiographien.
Weiterführende Informationen zur Berechnung und Definition des Gender
Pay Gap finden sich in der Januarausgabe von "Wirtschaft und
Statistik".
Eine zusätzliche Tabelle bietet die Online-Fassung dieser
Pressemitteilung unter www.destatis.de.
Weitere Auskünfte gibt:
Claudia Finke, Telefon: (0611) 75-2696, www.destatis.de/kontakt
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