Nordrhein-Westfalen fördert die Beratung für Gastronomie - Betriebe
Die Potenzialberatung ist ein Förderinstrument der Landesregierung Nordrhein-Westfalen. Sie gewährt Zuschüsse zu Beratungen und hilft bei der Auswahl der Berater.
(firmenpresse) - Potenzialberatung für Unternehmen in NRW
Nordrhein-Westfalen fördert die Beratung für Gastronomie - Betriebe
Die Potenzialberatung ist ein Förderinstrument der Landesregierung Nordrhein-Westfalen. Sie gewährt Zuschüsse zu Beratungen und hilft bei der Auswahl der Berater.
Wer bereits selbstständig ist und das Gefühl hat, in seinem Betrieb oder bei seiner Tätigkeit laufen gewisse Dinge nicht rund, der kann sich von externen Beratern die Stärken und Schwächen der eigenen Arbeit aufzeigen lassen. Hierbei handelt es sich um ein weites Feld, von der Auffindung versteckter Kosten über die Optimierung der Buchhaltung und des Angebotes bis hin zur besseren Ausschöpfung vorhandener Ressourcen.
Die Eingabe des Begriffes „Unternehmensberater“ in eine der üblichen Suchmaschinen ergibt eine nicht zu überblickende Anzahl an Ergebnissen. Hier stellt sich die Frage, welcher Berater für einen selbst der passende ist und das vor allem in Hinblick auf Seriosität und die durch die Beratungsleistung anfallenden Kosten.
Die Potenzialberatung hilft bei der Beraterwahl
Um den Selbstständigen mit diesem Angebot an Beratern nicht alleine zu lassen oder ihn sogar vor eine sinnvollen Beratung zurück schrecken zu lassen hat das Land Nordrhein-Westfalen die „Potenzialberatung“ ins Leben gerufen. Dabei handelt es sich um ein Förderprogramm, bei dem das Land NRW konkrete Hilfestellungen bei der Auswahl, des für den jeweiligen Betrieb passenden, Beraters gibt. Die eigentliche Wahl des Beraters trifft der Unternehmer jedoch alleine, es besteht also freie Beraterwahl. Darüber hinaus gibt es als Anreiz zur Inanspruchnahme einer qualifizierten Beratung eine finanzielle Förderung.
Die Potenzialberatung kann dabei von kleinen und mittleren Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen in Anspruch genommen werden, die seit mindestens fünf Jahren am Markt agieren und weniger als 250 sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigen.
Die konkrete Förderung durch die Potenzialberatung
Das Land fördert konkret mit einem Zuschuss zum in Rechnung gestellten Beratungstag von 50 Prozent, maximal jedoch 500 Euro pro Beratungstag. Die Anzahl der förderberechtigten Beratungstage ist verknüpft mit der Anzahl der Beschäftigten im jeweiligen Betrieb. Bei bis zu 49 Beschäftigten werden maximal 10 Beratungstage gefördert, also maximal 5.000 Euro. Ab 50 Beschäftigten gibt es maximal 15 förderberechtigte Beratungstage, also eine Förderung in Gesamthöhe von 7.500 Euro.
Wer also als Selbstständiger mit zwei Beschäftigten einen Berater engagiert, der beispielsweise 300 Euro pro Tag verlangt wird wie folgt unterstützt: Grundförderung von 50 Prozent auf 300 Euro, also 150 Euro. Diese Förderung wird pro Beratungstag für maximal 10 Tage gewährt, also liegt hier die gesamt mögliche Förderung bei 1.500 Euro für die oben beschriebene Beratungsleistung.
Weitere Informationen über die Potenzialberatung
Wer sich für die Potenzialberatung interessiert erhält weitere Informationen und konkrete Beratung bei der für die jeweils zuständige Regionalagentur. Vor Beantragung der Beratung sollte der Unternehmer jedoch schon einmal als Vorleistung grob die aus seiner Sicht vorhandenen Schwächen und Stärken analysieren und versuchen klare Ziele für eine Beratung zu definieren.
Pollmann´s HoGaBe | Jürgen Pollmann | Gastronomie CONSULTING | Unternehmensberater und Partner für Hotellerie, Gastronomie
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