(ots) - Die Zahl der Verkehrstoten ist seit Jahren rückläufig
in Deutschland, aber noch immer kracht es alle 14 Sekunden auf
deutschen Straßen, so die Fakten der nüchternen
Verkehrsunfallstatistik. Immer wieder machen auch schwere Unfälle mit
gewerblichen Kleintransportern Schlagzeilen. Gerade vier Jahre ist es
her, dass die Zahl der Unfälle mit Kleintransportern ihren
vorläufigen Höhepunkt erreichte: In zwei von drei Fällen waren
Transporterfahrer Hauptverursacher des Unfalls, deutlich häufiger als
Pkw-Fahrer. Dennoch ist eine regelmäßige Weiterbildung, wie sie für
andere Profis am Lenkrad vorgeschrieben ist, erst in vier Jahren
gesetzliche Pflicht.
Risiken vermeiden und Kosten sparen, heißt für umsichtige
Unternehmen jetzt schon die Devise: "Transporterfahrer sollten wie
Lkw- und Busfahrer eine praktische Weiterbildung absolvieren, wenn
sie ihr Fahrzeug gewerblich nutzen. Das kann Unfälle verhindern",
fordert Wolfgang Klein, Leiter des Verkehrssicherheitszentrums von
TÜV Rheinland. Stichtag für die erste obligatorische Weiterbildung
für Berufskraftfahrer, die vor 2009 ihren Führerschein abgelegt haben
und gewerblich mit einem Kraftfahrzeug von mehr als 3,5 Tonnen
zulässigem Gesamtgewicht unterwegs sind, ist erst der 10. September
2014. Nach dieser ersten Schulung müssen Berufskraftfahrer alle fünf
Jahre noch einmal unter Beweis stellen, dass sie ihr Fahrzeug
beherrschen. Diese im Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
festgehaltene Pflicht bezieht sich jedoch nur auf die Theorie. TÃœV
Rheinland dagegen hält ein praktisches Fahrertraining für
unerlässlich.
TÜV Rheinland ist als Weiterbildungsunternehmen für die Schulungen
nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz anerkannt und bietet
mit seinem Angebot noch einen Mehrwert: "Wir verbinden das
Sicherheitstraining mit dem Spaß am Fahren", erklärt Klein. Erfahrene
Instruktoren demonstrieren in der Praxis, wie Transporter bei hohen
Geschwindigkeiten, in Kurven oder bei glatter Fahrbahn reagieren und
zeigen gefährliche Grenzen der Fahrphysik auf. Das Training
vermittelt daneben wichtige Kenntnisse zur optimalen Beladung, damit
das Fahrverhalten nicht negativ beeinflusst wird oder Achsen unnötig
belastet sind. Informationen über Sicherungspflichten beim Transport
von Kindern, Erwachsenen oder Menschen mit Behinderungen sowie zum
aktuellen Verkehrsrecht inklusive der Vorschriften zu Lenk- und
Ruhezeiten gehören ebenfalls zum Schulungsrepertoire. Denn: Nicht nur
Lkw- und Busfahrer müssen regelmäßig Pausen einlegen, sondern auch
jeder, der beruflich einen Kleintransporter unter 3,5 Tonnen
zulässigem Gesamtgewicht lenkt.
TÜV Rheinland besitzt drei Fahrzentren für die gewerbliche
Fahrerschulung: In Bornheim zwischen Köln und Bonn, in Lehnitz bei
Berlin und am EuroSpeedway in der Lausitz in Brandenburg.
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