(ots) - Deutlich mehr als eine Selbstverpflichtung und
flexibler als eine starre, gesetzliche Quote - das ist das
zweistufige Konzept zur Erhöhung des Frauenanteils in den
Führungsetagen der Wirtschaft, das der Verein TOTAL E-QUALITY
Deutschland e.V. erarbeitet hat. Das Konzept setzt auf eine
verpflichtende Angabe des Anteils von Frauen und Männern in der
Bilanz und fordert einen "Ständigen Ausschuss Chancengleichheit" zur
Durchsetzung in den einzelnen Wirtschaftszweigen.
"Wir setzen auf Transparenz durch die Veröffentlichung im
Bundesanzeiger und Gerechtigkeit durch eine branchenspezifische
Ausgestaltung", sagt Eva Maria Roer, Vorsitzende von TOTAL E-QUALITY
Deutschland e.V. "In unserem Konzept kann sich ein
Bergbau-Unternehmen genauso wiederfinden wie ein Kosmetik-Label."
Das Modell:
1. Verpflichtung der Angabe des Anteils von Frauen und Männern des
Unternehmens, durch entsprechende Ergänzung des § 285, Abs. 7 HGB.
Dabei gelten folgende Größenklassen und Berichtspflichten:
1.1 weniger als 15 Mitarbeiter: keine Angabe notwendig
1.2 kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften: Angabe der
Gesamtzahl der Beschäftigten und Aufgliederung nach Führungsebenen,
Aufteilung Männer/Frauen (auch je Führungsebene), Zielformulierung
für den Anteil im ersten und im dritten Jahr nach dem Jahr der
Bilanz.
1.3 große Kapitalgesellschaften müssen diese Angaben nicht nur
nach Führungsebenen sondern auch nach Gremien aufschlüsseln.
Voraussetzung dafür ist eine gesetzliche Festlegung, dass der Anteil
von Frauen in Führungspositionen in der Wirtschaft zu steigern ist.
Konkrete Zielvorgaben können zwischen den Sozialpartnern oder durch
einschlägige Wirtschaftsverbände vereinbart werden. Zur Überwachung
wird beim BMFSFJ ein "Ständiger Ausschuss Chancengleichheit" (in
Aufgabe und Funktion vergleichbar mit dem Hauptausschuss für
Mindestarbeitsentgelte beim BMAS) eingerichtet.
Die Bundesregierung schafft darüber hinaus bis 1. Juli 2012 im
Rahmen des Online-Portals ebundesanzeiger.de die Möglichkeit, gezielt
nach Angaben zur Geschlechterverteilung im Berichtsteil von Bilanzen
zu suchen.
2. Der "Ständige Ausschuss Chancengleichheit" erarbeitet im
Auftrag der Bundesregierung bis 1. Juli 2014 praxisgerechte
Sanktionsmöglichkeiten für das Nicht-Erreichen der in der Bilanz
definierten Ziele.
Positionspapier im Volltext unter: www.total-e-quality.de
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