Durch legale und einfache Tricks können auch Selbständige in den Genuss der staatlich geförderten Riester-Rente kommen – auch ohne Eigenbeitrag.
(firmenpresse) - Nicht nur gesetzlich pflichtversicherte Beschäftigte können von der staatlich geförderten Riester-Rente profitieren. Auch verheiratete Gewerbetreibende und Freiberufler können mit einfachen und legalen Kniffen Zugang zu der Riester-Rente erhalten. Dabei müssen sie nicht einmal eigene Beitragszahlungen leisten.
In der ersten Variante muss der förderungsberechtigte Ehepartner bereits einen eigenen Riester-Vertrag besitzen und darauf die Mindestbeiträge einzahlen. Der selbständige Ehepartner darf unter dieser Voraussetzung einen eigenen Riester-Vertrag abschließen und staatliche Fördermittel beantragen. Dabei braucht der Selbständige keine eigenen Mindestbeiträge zu leisten und erhält so die jährliche Grundförderung ohne weitere Voraussetzungen. Dies reicht jedoch nur zu einer sehr spärlichen Rente, daher empfehlen sich höhere eigene Beitragszahlungen.
In der zweiten Alternative stellt der Selbständige seinen Ehepartner als Minijobber in seinem Unternehmen ein. Anschließend verzichtet der Ehepartner freiwillig auf die eigentlich geltende Rentenversicherungsfreiheit, wird damit jedoch zu einem unmittelbar Förderungsberechtigten. Der Selbständige wiederum wird dadurch wie in der ersten Variante mittelbar zulagenberechtigt. Zwar müssen nun wenige Euro pro Monat an die Rentenkasse abgeführt werden, doch überwiegen die finanziellen Vorteile bei weitem. Wiederum muss nur der angestellte Ehepartner die Mindestbeiträge einzahlen, während beide volle Zulagen erhalten. Noch attraktiver wird es, wenn das Ehepaar Kinder hat, da nun weitere Zulagen warten.
Doch nicht nur staatliche Geldgeschenke locken. Die Ehepartner können je nach Höhe der eigenen Beitragseinzahlungen bis zu 2.100 Euro als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass lediglich der unmittelbar begünstige Ehepartner vom Sonderausgabenabzug profitiert. Der mittelbar berechtigte Ehepartner hat zunächst keinen Steuerbonus. Sollte jedoch der unmittelbar berechtigte Ehepartner den Höchstbetrag von 2100 Euro nicht durch eigene Beiträge und Zulagen ausnutzen, kann auch der mittelbar berechtigte Partner seine Riester-Beiträge bis zur gemeinsamen Höchstgrenze absetzen. Eine Steuerersparnis von bis zu 1.000 Euro ist so bei hohen Einkünften möglich.
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