(ots) - Nach heutiger Veröffentlichung der
Hartz-IV-Reformen im Bundesgesetzblatt ist nun auch die Grundlage für
die Auszahlung der neuen Regelsätze gegeben. Um die zeitnahe
Auszahlung des erhöhten Arbeitslosengeldes II rückwirkend zum
Jahresbeginn zu gewährleisten, hat die Bundesagentur für Arbeit (BA)
bereits am vergangenen Wochenende die erforderlichen
Umstellungsarbeiten vorgenommen.
3,5 Millionen Bedarfsgemeinschaften werden planmäßig am 31. März
zwei Überweisungen erhalten: Die Regelleistung für den Monat April
und die Nachzahlung für den erhöhten Regelsatz für die Monate Januar
bis einschließlich April. Die Nachzahlungen wurden von der laufenden
Monatsüberweisung abgekoppelt, um die Vielzahl an Buchungsvorgängen
technisch zu entzerren. Außerdem werden automatisch
Änderungsbescheide versandt.
Aufgrund der zeitlichen Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren
kann es allerdings in einigen Fall-Konstellationen bei der Auszahlung
der Nachzahlung zu Verzögerungen kommen, da die Berechnung und
Umstellung wegen noch offener Fragen nicht automatisiert erfolgen
konnte. Seit Jahresbeginn gab es in zahlreichen Einzelfällen
leistungsrelevante Änderungen oder Anpassungen. So stehen Anhörungen
aus (zum Beispiel zur Ermittlung von Einkommen und Vermögen) oder es
konnte über Weiterbewilligungsanträge noch nicht entschieden werden,
weil Unterlagen noch nicht vorliegen. In diesen Fällen wird die
Auszahlung manuell durch die Jobcenter veranlasst und dadurch die
Überweisung der Differenz zwischen alten und neuen Regelsätzen von
Januar bis April zeitnah sichergestellt.
Ab dem Monat Mai wird der neue Regelsatz einschließlich der
Unterkunftskosten wie gewohnt in einer Summe überwiesen.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.
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