(ots) -
Der Winter ist vorbei, die Straßen sind frei und Auto fahren macht
wieder richtig Spaß. Für viele genau der richtige Zeitpunkt, um über
den Kauf eines neuen Autos nachzudenken. Falls das Neue ein
Gebrauchtes ist, gilt es einiges zu bedenken. Denn wer sein Fahrzeug
vom Privatmann kauft, übernimmt automatisch den dazugehörigen
Versicherungsvertrag. Was das für Käufer und Verkäufer heißt, erklärt
die HUK-COBURG.
Am einfachsten ist es für beide Seiten, auf einen fertigen
Kaufvertrag zurückzugreifen. Manche Versicherer, wie die HUK-COBURG,
stellen ihren Kunden Musterverträge kostenlos zur Verfügung (Im
Internet abrufbar unter: www.huk.de ). Wichtig: Der Kaufvertrag
sollte Veräußerungsanzeigen enthalten. Die trennt der Verkäufer nach
Vertragsabschluss ab und schickt je ein Exemplar an den Versicherer
und eins an die Zulassungsbehörde.
Zudem sollte der Kaufvertrag einen Passus zum Versicherungsschutz
enthalten. Darin wird geklärt, ob der Vertrag fortgeführt wird oder
ob der Käufer sein Sonderkündigungsrecht wahrnimmt. Fehlt die
Erklärung, läuft der Verkäufer Gefahr, bis zum Jahresende noch für
Versicherungsprämien oder Kfz-Steuern zur Kasse gebeten zu werden,
falls der Käufer "vergisst" sein Auto umzumelden. Erklärt der Käufer
an dieser Stelle, die Versicherung zu kündigen und unterlässt es
einen neuen Vertrag abzuschließen, wird die Zulassungsstelle aktiv.
Unabdingbar für den Käufer: Ehe er mit dem Auto losfährt, sollte
er den Versicherungsschutz überprüfen. Am besten lässt er sich die
gültige Versicherungspolice zeigen. Auch auf die Kennzeichen sollte
der Käufer schauen. Sie müssen einen amtlichen Stempel tragen.
Passiert vor der Ummeldung ein Unfall und das Auto ist nicht
ordnungsgemäß versichert, kann es sein, dass der Käufer den Schaden
selbst tragen muss.
Pressekontakt:
HUK-COBURG
Pressestelle
Bahnhofsplatz
96444 Coburg
Tel: 09561 96-2080/81/82
Fax: 09561 96-3680
presse(at)huk-coburg.de
http://www.huk.de
Leitung:Alois Schnitzer