(ots) - Der dbb hat in einem Brief an Bundekanzlerin Dr.
Angela Merkel erneut eindringlich vor einem gesetzlichen Eingriff in
die Tarifpluralität gewarnt. Sollte ein entsprechendes Gesetz
beschlossen werden, behält sich die Gewerkschaft juristische Schritte
vor.
In dem Brief stellt der dbb klar, dass für eine gesetzliche
Regelung schlicht keine Notwendigkeit besteht. Die gelebte
Sozialpartnerschaft ist durch die veränderte Rechtsprechung des
Bundesarbeitsgerichts (BAG) nicht beeinträchtigt worden.
Beispielsweise haben im öffentlichen Dienst die beteiligten
Gewerkschaften auch ohne Zwang zueinander gefunden. Bei der Bahn ist
ein so genanntes "Streikchaos" ebenso ausgeblieben. Vielmehr würden
sich die Gewerkschaften, die durch eine Zwangstarifeinheit
ausgegrenzt werden, entweder in ihrer Tarifpolitik radikalisieren
oder aber resignieren. Die direkte Folge wäre eine Schwächung der
gewerkschaftlichen Durchschlagskraft insgesamt - zum einseitigen
Vorteil der Arbeitgeber.
Zudem ist der diskutierte Eingriff in das Streikrecht vom
Grundgesetz nicht gedeckt. Das sieht nicht nur der dbb so. Auch der
Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen
Entwicklung hatte in seinem Gutachten vom November 2010 vor
gesetzgeberischem Aktionismus gewarnt. Das Rheinisch-Westfälische
Institut für Wirtschaftsforschung kommt in seinem vom
Bundeswirtschaftsministerium selbst in Auftrag gegebenen Endbericht
vom Februar 2011 ebenfalls zu der Auffassung, dass es "äußerst
schwer" sein dürfte, "für diesen massiven Eingriff in die
Koalitionsfreiheit eine Rechtfertigung zu finden".
Der dbb erklärt sich selbstverständlich bereit, im Dialog mit den
beteiligten Gruppierungen mögliche Missverständnisse bezüglich der
Tarifpluralität auszuräumen und eine politische Lösung
herbeizuführen. Für den 4. und 5. April bereitet der dbb gemeinsam
mit dem Marburger Bund eine Aktion unter dem Motto "Kein Tarifknast
für Gewerkschaften! Finger weg vom Streikrecht!" am Kanzleramt in
Berlin vor.
Pressekontakt:
dbb - beamtenbund und tarifunion
Dr. Frank Zitka
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