(ots) - "Zufrieden kann man mit dem heute vom Bundeskabinett
verabschiedeten Gesetzentwurf für ein neues
Kreislaufwirtschaftsgesetz nicht sein", erklärte Burkhard Landers,
Präsident des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung
e.V.
Der vorgelegte Gesetzentwurf verbessert die Rahmenbedingungen für
die Kreislaufwirtschaft. Die vorgesehene Pflicht zur Getrennthaltung,
die Zielsetzung, dass bis 2020 mindestens 65% der Siedlungsabfälle
wiederverwendet oder recycelt werden müssen, finden die Unterstützung
der mittelständisch strukturierten Sekundärrohstoffrecycling- und
Entsorgungsbranche. Dagegen ist die Herabsetzung der Recyclingquote
von den bisher bereits erreichten 80 % auf 70% bei den mineralischen
Abfällen im Hinblick auf Ressourcenschonung eine besondere
Enttäuschung.
Landers verwies darauf, dass die Industrie mehr denn je auf
Sekundärrohstoffe angewiesen sei. Angesichts immer knapper werdender
Rohstoffreserven nehme die Gewinnung von Sekundärrohstoffen und deren
stoffliche Verwertung volkswirtschaftlich an strategischer Bedeutung
zu. Es liege auf der Hand, so Landers, dass das die ureigenste
Aufgabe und Verpflichtung der privaten und mittelständischen
Sekundärrohstoffbranche sei. Das spiegelt sich nach Meinung des
Verbandes im vorliegenden Entwurf nicht ausreichend wider.
Der bvse kritisiert deshalb auch, dass die privatwirtschaftliche
Seite nicht gestärkt, sondern der kommunalen Abfallwirtschaft eine
Art Bestandsschutz gegeben wurde. Private Entsorgungsunternehmen
müssten sich im Wettbewerb der Konkurrenz stellen, die kommunalen
Unternehmen wirtschafteten unter einem gesetzlichen Schutzschirm.
"Die Forderung des bvse nach einer kommunalen
Ausschreibungsverpflichtung für Abfälle aus privaten Haushalten unter
Ausschluss der Inhouse-Vergabe könnte dagegen eine ausgewogene und
zukunftsfeste Regelung sein. Dass dies verfassungsrechtlich möglich
ist, hat ein juristisches Gutachten von Professor Dr. Martin Beckmann
nachgewiesen. Jetzt ist das Parlament gefordert, nachzubessern und
für faire Rahmenbedingungen zu sorgen", forderte Landers in seiner
Stellungnahme.
Positiv ist die im Gesetzentwurf vorgesehene Einführung der
Wertstofftonne. Damit können etwa sieben Kilogramm Wertstoffe pro
Person und Jahr mehr recycelt werden. Bedauerlich sei jedoch, dass
der Entwurf keine konkreten Festlegungen zur Einführung einer
Wertstofftonne vor Ort mache.
Allerdings werde in der Gesetzesbegründung ausgeführt, dass in
jedem Falle eine "neutrale Stelle" die Sicherstellung einer
diskriminierungsfreien Ausschreibung und Vergabe der
Entsorgungsdienstleistungen im Wettbewerb sicherstellen solle. Das
wertet der bvse als einen Fortschritt, da dadurch die Chancen
mittelständischer Unternehmen, sich an den Ausschreibungen zur
Erfassung und Sortierung der in der Wertstofftonne enthaltenen
Sekundärrohstoffe beteiligen zu können, gesichert würden.
Nach wie vor ärgerlich sei, dass die gemeinnützigen Sammlungen in
Verbindung mit gewerblichen Sammlern wohl in Zukunft nur noch stark
eingeschränkt möglich sein werden. Damit werden erfolgreiche
Partnerschaften zwischen Gemeinnützigen Organisationen und
professionellen Sammelunternehmen, zum Schaden für alle Beteiligten,
in Frage gestellt. Der bvse hofft daher, dass im parlamentarischen
Verfahren noch Korrekturen vorgenommen werden.
Positiv wertete der bvse-Präsident, dass der neue Gesetzentwurf
bisher schon praktizierte Sammlungen privater Unternehmen vor
willkürlichen Untersagungen kommunaler Gebietskörperschaften bewahre.
"Damit ist eine wichtige bvse-Forderung aufgegriffen worden. Die
Politik sendet dadurch ein vertrauensbildendes Signal in Richtung der
privaten Unternehmen, die teilweise seit Jahrzehnten erfolgreiche
Sammelsysteme etabliert und diese auch in wirtschaftlich schwierigen
Zeiten betrieben und weiterentwickelt haben", so Burkhard Landers.
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