(ots) - Der heute von der Bundesregierung beschlossene
Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes trifft auf deutliche
Ablehnung bei der kommunalen Abfallwirtschaft. "Anders als vom
Bundesumweltministerium bisher behauptet, stellt er keinen
ausgewogenen Ausgleich zwischen den Interessen der kommunalen und der
privaten Entsorgungswirtschaft her", sieht Hans-Joachim Reck,
Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), die
vorgelegten Regelungen kritisch. "Die Überlassungspflicht für Abfälle
aus Haushalten wird eingeschränkt und zugunsten der gewerblichen
Sammlung durch private Entsorgungsunternehmen deutlich aufgeweicht."
Nach VKU-Ansicht rückt der Gesetzentwurf ohne Not von den engen
Voraussetzungen ab, unter denen eine gewerbliche Sammlung dort
zugelassen wird, wo grundsätzlich eine Überlassungspflicht von
Abfällen gegenüber der Kommune besteht. In seinem 2009er-Urteil hatte
das Bundesverwaltungsgericht diese definiert und wollte damit für
mehr Rechts- und Investitionssicherheit bei den Entsorgungsbetrieben
sorgen. Auch aus europarechtlichen Gründen seien Änderungen an den
Voraussetzungen für die gewerbliche Sammlung nicht zwingend
erforderlich, so Reck. "Ähnlich wie das Bundesverwaltungsgericht
haben anerkannte Rechtsexperten wie Professor Hans-Joachim Koch von
der Universität Hamburg festgestellt, dass die eingeengten
Voraussetzungen weitestgehend europarechtskonform sind."
Auch der durch den Gesetzesentwurf ermöglichten Einführung einer
einheitlichen Wertstofftonne unter privater Trägerschaft steht die
kommunale Abfallwirtschaft skeptisch gegenüber. Reck: "Auch in
Zukunft muss die Entscheidungshoheit über die Wertstofftonne bei den
Kommunen liegen. Die Wertstofferfassung aus Haushalten gehört in die
Hand der öffentlich-rechtlichen und nicht in die Trägerschaft
privater Entsorger." Nur so sei eine zuverlässige und flächendeckende
Wertstofferfassung für die angestrebten Recyclingziele möglich. "Die
Erlöse, die durch die Vermarktung der Wertstofferfassung aus dem
Abfall erzielt werden, müssen aber dem Bürger zugutekommen, da sie
zur Kostendeckung beitragen und damit die Gebührenkalkulation
stabilisieren. Sollte der jetzt vorliegende Entwurf Gesetz werden,
werden die Bürger zukünftig für die Privatisierung der
Wertstoffwirtschaft durch höhere Gebühren zur Kasse gebeten."
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