(ots) - Im Gegensatz zu dem Düsseldorfer Eon-Konzern will
RWE eine Klage gegen die Abschaltung eines AKW einreichen. Nach
Informationen der Zeitungen der WAZ-Gruppe (Freitagausgabe) klagt RWE
Power beim zuständigen Verwaltungsgerichtshof in Kassel gegen die
dreimonatige Einstellung des Betriebes des Atomkraftwerks Biblis. Der
Energiekonzern argumentiert mit der fehlenden Rechtsgrundlage für das
Moratorium. Die Bundesregierung hatte sich auf Paragraf 19 Absatz 3
des Atomgesetzes bezogen. Darin heißt es, der Betrieb eines AKW könne
"einstweilen oder endgültig eingestellt" werden, wenn ein
rechtswidriger Zustand bestehe oder sich Gefahren "für Leben,
Gesundheit und Sachgüter ergeben können". Die deutschen Atomanlagen
erfüllen "die geltenden Sicherheitsanforderungen", daher fehle die
rechtliche Grundlage für die Betriebseinstellung, so RWE. Zudem
argumentiert der Konzern mit der Wahrung der Interessen seiner
Aktionäre.
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